Öffentliche Ausschreibungen, die oberhalb der europäischen Schwellenwerte Offene Verfahren genannt werden, sollten nach dem Gesetz die Regel sein, während die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe die Ausnahme sind. Beim Offenen Verfahren macht eine Vergabestelle einer möglichst großen Zahl von Unternehmen die geplante Vergabe eines Auftrages bekannt.
Es gibt in Deutschland allerdings eine Vielzahl von staatlichen Ausschreibungsorganen auf der Ebene des Bundes, der Länder sowie der Kommunen. Sogar die Veröffentlichung in eigenen Publikationen, in lokalen Zeitungen oder auf Internetportalen erfüllt in vielen Fällen die Pflicht zur allgemeinen Bekanntmachung einer Ausschreibung. Das hat den Effekt, dass der staatliche oder halbstaatliche Charakter der meisten Ausschreibungsorgane – typischerweise die der Länder oder des Bundes – eine Vollständigkeit suggerieren, die sie nicht auch nur annähernd bieten können.
Bei über 30.000 Vergabestellen in Deutschland und einer unübersehbaren Anzahl von Veröffentlichungswegen ist es unumgänglich, auf die Dienste eines spezialisierten Informationsdienstes wie den dtad zurückzugreifen, will ein Unternehmen vermeiden, nur einen Bruchteil der eigentlich in Frage kommenden Ausschreibungen berücksichtigen zu können.
