Glossar - EIn unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Vergabewesen. Sie haben einen gesuchten Begriff nicht gefunden? Kein Problem, schreiben Sie uns einfach an service@dtad.de und wir nehmen den Begriff in unser Glossar auf. EignungskriterienBei Vergabeverfahren ist im Teilnahmewettbewerb zunächst die Eignung der potentiellen Bieter zu überprüfen. Dies geschieht im Falle einer öffentlichen Ausschreibung an Hand folgender Kriterien:
Bei Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe sind nur solche Kriterien zu berücksichtigen, welche nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung des Bieters begründen. Einstufiges VergabeverfahrenAls einstufiges Vergabeverfahren werden solche Verfahren bezeichnet, bei denen die Eignungsprüfung und die Angebotsbewertung zeitlich zusammenfallen. Es werden demnach keine Einschränkungen des Bieterkreises durch den Auftraggeber im Vorfeld der eigentlichen Angebotsabgabe vorgenommen. Das einstufige Vergabeverfahren findet bei Öffentlichen Ausschreibungen sowie beim europarechtlichen Gegenstück, dem Offenen Verfahren, statt. > Vergleichen Sie hierzu: Zweistufiges Vergabeverfahren Eröffnungsterminsiehe Submisionstermin EU-SupplementDas Amtsblatt der Europäischen Union ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Europäischen Union. Es erscheint werktags in allen Amtssprachen der EU. Die Beilage (=Supplement) „Reihe S“ beinhaltet "Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge“, mit Informationen zu Ausschreibungen, welche über dem EU-Schwellenwert liegen. Europäische Ausschreibung oder EU-AusschreibungAusschreibungen von Aufträgen deren Auftragsvolumen über den europäischen Schwellenwerten liegt. Das Gegenstück zu den EU-Ausschreibungen unterhalb der europäischen Schwellenwerte sind nationale Ausschreibungen. > Weitere Informationen zu Europäischen Ausschreibungen Eventualpositionsiehe Bedarfsposition eVergabeAls eVergabe bezeichnet man die elektronische Abwicklung eines Vergabeverfahrens. Jedoch heißt dies nicht automatisch, dass ein Auftrag komplett elektronisch vergeben wird. Es können durchaus nur einzelne Schritte des Vergabeprozesses elektronisch abgewickelt werden. Tatsächlich ist es bei dem Großteil der Ausschreibungen, die elektronisch vergeben werden, möglich, ein Angebot auch auf klassischem Wege abzugeben. Ex-Ante-TransparenzBeabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb müssen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € vorab veröffentlicht werden. Dies ist durch die im Juni 2010 in Kraft getretene, neue Vergabeordnung geregelt, welche auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A §19 (5) basiert. Seit dem Beschluss wurden 40 % mehr Informationen zu öffentlichen Bauvorhaben veröffentlicht. Unternehmen aus der Baubranche steht somit eine neue Informationsquelle über geplante Aufträge der öffentlichen Hand zur Verfügung. > Vergleichen Sie hierzu: Ex-Post-Tranparenz Ex-Post-TransparenzIm Rahmen der Ex-Post-Transparenz sind Vergabestellen verpflichtet, ihre Zuschlagsentscheidungen nach Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen zu veröffentlichen. Folglich sollen Vergabeentscheidungen für die Bieter nachvollziehbar sein und gleichzeitig sollen Unregelmäßigkeiten (z.B. Bevorzugung, Korruption o.ä.) unterbunden werden. Dies entspricht der Forderung der VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) und der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) § 19 Abs. 5 VOB/A sowie § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A. Die Nachvollziehbarkeit der Vergabe befähigt den Bieter nicht nur Rückschlüsse für sein zukünftiges Verhalten im geschäftlichen, wie auch im rechtlichen Sinne, zu ziehen. Zusätzlich ist es auch eine Voraussetzung für die Nachprüfbarkeit im Rahmen der Rechtschutzmöglichkeiten, die vom Europarecht gefordert werden. Zu den Mindestangaben der nachträglichen Transparenz gehören: Name und Anschrift des Auftraggebers, Ort der Auftragsausführung, Auftragsgegenstand und Name und Anschrift des Auftragnehmers. Diese Angaben müssen auf der Internetseite des Auftraggebers und zusätzlich auf der Internetseite des Bundes (➚ zur Website des Bundes) unverzüglich für eine Mindestdauer von 3 Monaten veröffentlicht werden. > Weitere Informationen zu Ex-Post-Transparenz finden Sie im Leitfaden Ausschreibungen |
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