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Glossar - F

In unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Vergabewesen.

Sie haben einen gesuchten Begriff nicht gefunden? Kein Problem, schreiben Sie uns einfach an service@dtad.de und wir nehmen den Begriff in unser Glossar auf.

Dr. Lutz Engelhardt
Dr. Lutz Engelhardt
DTAD - Team

Telefon: 0800 - 899 899 1
E-Mail: service@dtad.de

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Fehlende Bieterangaben

siehe Unvollständiges Angebot

Freihändige Vergabe

Bei der Freihändigen Vergabe handelt es sich vor allem um Aufträge mit kleinerem Umsatz, die formlos vergeben werden, da die öffentliche Bekanntgabe der Ausschreibung nicht erforderlich ist. Eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots kann sogar am Telefon erfolgen.

Ähnlich wie bei der Beschränkten Ausschreibung ist es bei der Freihändigen Vergabe erforderlich, der Vergabestelle bereits bekannt zu sein, um bei der Angebotsaufforderung und schließlich der Auftragsvergabe beachtet werden zu können. Wegen der aufgehobenen Formstrenge ist der Vergabeprozess grundsätzlich frei. Es ist allerdings auch möglich einen Teilnahmewettbewerb voranzustellen. Bei Verhandlungsverfahren ist dies sogar Pflicht.

Der frühzeitige und nachhaltige Kontakt zu vergebenen Stellen herzustellen und zu pflegen, ist bei der Freihändigen Vergabe von großer Bedeutung. Durch die Präsenz in den Präqualifizierungsdatenbanken PQ-Bau (➚ PQ-VOB) und PQ-VOL (➚ PQ-VOL) und Publikationen oder Messen ist dies für Unternehmen möglich.

Informieren Sie sich über die länderspezifischen Wertgrenzen der Freihändigen Vergabe für Aufträge aus Lieferungen und Leistungen (VOL).

> Weitere Informationen zur Freihändigen Vergabe in unserem Leitfaden

Fristen im Vergabeverfahren

Innerhalb eines Vergabeverfahrens sind sowohl für Auftraggeber also auch für Auftragnehmer festgelegte Fristen einzuhalten, um mögliche Konsequenzen bei Nichtberücksichtigung zu verhindern. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fristen im Vergabeprozess erhalten Sie in den jeweiligen Begriffserklärungen.

Entsprechend des Ablaufs eines Ausschreibungsverfahrens gelten folgende Fristen:

Funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm)

Eine funktionale Leistungsbeschreibung (Funktionalausschreibung) liegt dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber in der Ausschreibung das erwartete Resultat der zu erbringenden Leistung beschreibt und auf die Umschreibung von Details zur Erfüllung der geforderten Leistung verzichtet. Dem Auftragnehmer wird demnach überlassen, wie das definierte Ziel des Auftraggebers erreicht wird. Dies führt zu einem Mehraufwand für die Bieter, da die Planung der Leistung konzeptionelle Arbeit und Kreativität erfordert.

Trotz dessen, das der Auftraggeber lediglich ein gewünschtes Ziel festlegen kann, da ihm Fachwissen und genaue Vorstellung zur Umsetzung fehlen, ist eine möglichst genaue Beschreibung des Leistungsziels und das Festlegen von Rahmenbedingungen von höchster Priorität.

Wesentlich häufiger als eine funktionale Leistungsbeschreibung, wird eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis angefertigt.

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