Glossar - GIn unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Vergabewesen. Sie haben einen gesuchten Begriff nicht gefunden? Kein Problem, schreiben Sie uns einfach an service@dtad.de und wir nehmen den Begriff in unser Glossar auf. GeheimhaltungDie ausschreibende Stelle ist verpflichtet, die Namen der Bieter sowie die einzelnen Angebote oder auch einzelne Angaben aus diesen geheim zu halten. Die Weitergabe dieser Informationen kann mit erheblichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Um zu vermeiden, dass Bieter erfahren, welche Angebote neben ihrem eigenen abgegeben wurden und welche Konditionen diese beinhalten, darf es keine Termine mit mehreren Bietern geben. Zudem sollen Termine nur im Hause eines Bieters stattfinden, wenn dies unumgänglich ist. Ansonsten haben Präsentationen etc. im Haus des Auftraggebers zu erfolgen. Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB)Der Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist einer der vier Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen und setzt sich aus verschiedenen Arbeitsgruppen und Facharbeitskreisen zusammen. Grundsätzlich hat es sich der Ausschuss zur Aufgabe gesetzt, die Rationalisierung im Bauwesen durch EDV zu fördern, wobei das Hauptaugenmerk in der Standardisierung von Texten zur Beschreibung von Bauleistungen liegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des ➚ Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) GeneralübernehmerNimmt ein Generalübernehmer an einer Ausschreibung im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) teil und erhält den Zuschlag, so übernimmt er lediglich die Organisation, Planung und die Koordination des zu erfüllenden Bauauftrags. Die eigentlichen Bauleistungen werden stets an Subunternehmer der jeweiligen Gewerke vergeben und von diesen ausgeführt. GeneralunternehmerEin Generalunternehmer übernimmt im Gegensatz zum Generalübernehmer wesentliche Bauleistungen, die zur Erfüllung eines Auftrags notwendig sind, selbst. Für zusätzliche Bauleistungen werden vom Generalunternehmer Subunternehmer beauftragt, die diese Leistungen erbringen können. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)siehe Wettbewerbsbeschränkung GrundpositionAls Grundpositionen werden die Standardleistungen in einem Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung bezeichnet, die der Auftragnehmer zwingend erbringen muss. Zusätzlich zur Grundposition kann die Vergabestelle auch Alternativ- und Bedarfsposition festlegen. |
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