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Glossar - M

In unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Vergabewesen.

Sie haben einen gesuchten Begriff nicht gefunden? Kein Problem, schreiben Sie uns einfach an service@dtad.de und wir nehmen den Begriff in unser Glossar auf.

Dr. Lutz Engelhardt
Dr. Lutz Engelhardt
DTAD - Team

Telefon: 0800 - 899 899 1
E-Mail: service@dtad.de

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Mischkalkulation

Eine Kalkulation, welche für einzelne Positionen nicht die wahren Verkaufspreise, sondern Preise, mit welchen marktstrategische Ziele verfolgt werden, enthält, wird als Mischkalkulation bezeichnet.

Wird in den Vergabeunterlagen ein Preis für jede Teilleistung pro Einheit (=Einheitspreis) gefordert, so muss dem entsprochen werden – ansonsten werden Preisangaben wie z.B. „0,00 €“ (der tatsächliche Preis ist i.d.R. in anderen Kosten versteckt) als nicht wahr gewertet und führen zum Ausschluss des Bieters wegen Unvollständigkeit des Angebots. Ebenso ist die Aussage „Kosten sind in Position xy enthalten“ unzulässig. Soll eine Teilleistung tatsächlich kostenlos sein, so muss dies ausreichend erläutert werden – grundsätzlich ist jedoch Vorsicht geboten.

Mittelständische Interessen

Nach § 97 Abs. 3 GWB-E sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders zu beachten. Um es auch mittelständischen Unternehmen möglich zu machen, sich für große Aufträge zu bewerben, können diese in einzelne Lose aufgeteilt ausgeschrieben werden. Zusätzlich erleichtert die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften die Teilnahme an Ausschreibungen.

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