Glossar - OIn unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Vergabewesen. Sie haben einen gesuchten Begriff nicht gefunden? Kein Problem, schreiben Sie uns einfach an service@dtad.de und wir nehmen den Begriff in unser Glossar auf. Offenes VerfahrenDas Offene Verfahren ist das europarechtliche (EG) Gegenstück zur Öffentlichen Ausschreibung. Öffentliche AuftraggeberUnter Öffentlichen Auftraggebern sind Gebietskörperschaften, also Bund, Länder und Gemeinden, sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu verstehen. Zusätzlich zu diesen „klassischen Auftraggebern“ sind auch solche juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als öffentlicher Auftraggeber zu bezeichnen, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllen sowie durch Beteiligungen und Aufsichtsfunktionen der öffentlichen Hand geprägt sind. Grundsätzlich sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Vorschriften des Vergaberechts einzuhalten. Öffentliche AusschreibungÖffentliche Ausschreibungen, die oberhalb der europäischen Schwellenwerte Offene Verfahren genannt werden, sollten nach dem Gesetz die Regel sein, während die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe die Ausnahme sind. Bei der Öffentlichen Ausschreibung macht eine Vergabestelle einer potentiell unbeschränkten Anzahl von Unternehmen die geplante Vergabe eines Auftrages bekannt (allgemeine Bekanntmachung). Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von ehemals staatlichen Ausschreibungsorganen auf der Ebene des Bundes, der Länder sowie der Kommunen. Sogar die Veröffentlichung in eigenen Publikationen, in lokalen Zeitungen oder auf Internetportalen erfüllt unterhalb der europäischen Schwellenwerte die Pflicht zur allgemeinen Bekanntmachung einer Ausschreibung. Das hat den Effekt, dass der staatliche oder halbstaatliche Charakter der meisten Ausschreibungsorgane (typischerweise die der Länder oder des Bundes) eine Vollständigkeit suggerieren, die sie nicht auch nur annähernd bieten können. Bei über 30.000 Vergabestellen in Deutschland und einer unübersehbaren Anzahl von Veröffentlichungswegen ist es unumgänglich, auf die Dienste eines spezialisierten Informationsdienstes wie den DTAD zurückzugreifen, will ein Unternehmen vermeiden, nur einen Bruchteil der eigentlich in Frage kommenden Ausschreibungen berücksichtigen zu können. > Weitere Informationen zu Öffentlichen Ausschreibungen OptionIm Vergaberecht bedeutet eine Option, dass ein Auftragnehmer sich zur Erbringung einer Leistung verpflichtet und diese durch den Auftraggeber abgerufen werden kann, z.B. sobald ein Bedarf entsteht. Der Abruf der Leistung ist jedoch keine Pflicht. Eine Option kann beispielsweise bei Bedarfspositionen entstehen. |
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