Glossar - TIn unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Vergabewesen. Sie haben einen gesuchten Begriff nicht gefunden? Kein Problem, schreiben Sie uns einfach an service@dtad.de und wir nehmen den Begriff in unser Glossar auf. TED (Tenders Electronic Daily)TED (Tenders Electronic Daily) ist der Name der online-Version des Supplements des europäischen Amtsblatts in dem öffentliche Aufträge bei der Vergabe über den Schwellenwerten veröffentlicht werden müssen. Das Amtsblatt der europäischen Union ist auch in gedruckter Form oder auf CD-ROM verfügbar. Teilaufhebung der AusschreibungSofern die Vergabe einer Ausschreibung nach Losen durchgeführt wird, ist es möglich, dass die Vergabestelle nur eine Teilaufhebung der Ausschreibung vornimmt. Dies begründet sich darin, dass beispielsweise nur ein Los von mehreren Losen aus Mangel an Zuschlagsfähigkeit, etwa bei inhaltlichen Fehlern der Ausschreibung, seine Gültigkeit verliert. In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird allerdings nur der Fall der Gesamtaufhebung der Ausschreibung erörtert. TeilnahmeantragBei einem Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist das Übermitteln eines Teilnahmeantrags notwendig. Dies kann per Post oder elektronisch geschehen, wobei der Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist unter Verschluss gehalten werden muss. TeilnahmefristAls Teilnahmefrist wird die vom Auftraggeber festgesetzte Frist zum Eingang der Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren bezeichnet. Im Vergaberecht sind diesbezüglich Mindestfristen festgesetzt, die oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte eingehalten werden müssen. Oberhalb der Schwellenwerte ist durch die Vergabeordnungen eine Mindestfrist von 37 Tagen festgelegt. Im Falle besonderer Dringlichkeit oder elektronischer Vergabe ist eine Verkürzung auf zehn Kalendertage möglich. Im Offenen Verfahren, im Nicht-Offenen Verfahren, im Wettbewerblichen Dialog und im Verhandlungsverfahren kann die Teilnahmefrist generell um sieben Tage verkürzt werden, wenn die Bekanntmachungen elektronisch erstellt und an das Amt für amtliche Veröffentlichungen übermittelt wurden. Werden auch die Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung gestellt, kann die Teilnahmefrist in allen Verfahren um weitere fünf Tage verkürzt werden. Unterhalb der Schwellenwerte soll die Frist mindestens angemessen sein. Weitere Informationen zum Teilnahmewettbewerb. TeilnahmewettbewerbDer Teilnahmewettbewerb eines Vergabeverfahrens umfasst die Aufforderung an die Bieter, einen Teilnahmeantrag zu stellen und ihre Eignung überprüfen und dokumentieren zu lassen. Aus diesem Kreis werden einige ausgewählt, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In der Regel müssen mindestens drei Bieter hierfür ausgewählt werden. Es gibt weitere vergaberechtliche Bestimmungen, welche z.B. besagen, dass die Bieter nicht alle aus bestimmten Regionen oder Orten stammen dürfen (siehe VOB/A §6 Teilnehmer am Wettbewerb). |
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