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Aktuelles zum Vergaberecht
Newsletter 02/2009
In Kooperation mit dem Vergaberechtsspezialisten Dr. Albert Drügemöller Rechtsanwalt, Berlin Bei Fragen wenden Sie sich bitte an beratung@dtad.de Der Rat, die Kommission und die Bundesregierung haben verschiedene Initiativen ergriffen, um die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zu nutzen bzw. auszuweiten, um im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzkrise die staatliche Nachfrage nach Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu stärken.
1. Rat der Europäischen Union
Die Finanzkrise und die hiermit erwartete wirtschaftliche Entwicklung hat den Rat der Europäischen Union auf der Tagung am 11./12. Dezember 2008 (17271/08) veranlasst, neben dem Europäischen Konjunkturprogramm über rund € 200 Mrd. einen gemeinsamen Rahmen für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verabschieden, um die Wirksamkeit aller konjunkturellen Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu verbessern. 2. Kommission der Europäischen Union
Die EU Kommission hat diese Aufforderung des Rates "
auf die Finanzkrise eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen
" am 19. Dezember 2008 aufgegriffen (IP/08/2040) und anerkannt, "
dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert. Die Annahme der Dringlichkeit sollte in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten.
" 3. Bundesregierung der Bundesrepublik DeutschlandDie Bundesregierung hat am 14. Dezember 2008 in Bezug auf die unterhalb der EU-Schwellenwerte durchgeführten Vergabeverfahren des Bundes neue Wertgrenzen beschlossen, um der Finanz- und Konjunkturkrise zu begegnen. Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen sollen die haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für deinen Zeitraum von 2 Jahren signifikant angehoben werden. Danach sollen Aufträge bis zu dem im Folgenden genannten Volumen ohne Aufruf zum Wettbewerb vergeben werden dürfen:
Für "kleine Baumaßnahmen" des Bundes sowie Zuwendungsmaßnahmen werden die Wertgrenzen für zwei Jahre auf € 5 Mio. angehoben. 4. Länder und KommunenDie Länder und Kommunen wurden von der Bundesregierung aufgefordert, dem Beispiel des Bundes zu folgen. In welchem Rahmen sich die Bundesländer dieser Initiative anschließen werden, ist zur Zeit noch nicht absehbar. Absehbar ist jedoch, dass auch auf der Ebene der Länder konkrete Pläne bestehen, ebenfalls über höhere Wertgrenzen die Verfahren zu beschleunigen. So hat der Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen jüngst angekündigt, die Wertgrenzen des Bundes auch auf Landesebene übernehmen zu wollen.
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