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Aktuelles zum Vergaberecht

Newsletter 02/2009

In Kooperation mit dem
Vergaberechtsspezialisten Dr. Albert Drügemöller
Rechtsanwalt, Berlin

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an beratung@dtad.de

Der Rat, die Kommission und die Bundesregierung haben verschiedene Initiativen ergriffen, um die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zu nutzen bzw. auszuweiten, um im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzkrise die staatliche Nachfrage nach Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu stärken.

  1. Rat der Europäischen Union
  2. Kommission der Europäischen Union
  3. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
  4. Länder und Kommunen

1. Rat der Europäischen Union

Die Finanzkrise und die hiermit erwartete wirtschaftliche Entwicklung hat den Rat der Europäischen Union auf der Tagung am 11./12. Dezember 2008 (17271/08) veranlasst, neben dem Europäischen Konjunkturprogramm über rund € 200 Mrd. einen gemeinsamen Rahmen für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verabschieden, um die Wirksamkeit aller konjunkturellen Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu verbessern.
Zu diesem Zweck hat der Rat mit den Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2008 (17271/08) die Aufforderung an die Kommission gerichtet, für die Jahre 2009 bis 2010 die Anwendung beschleunigter Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorzusehen.
Die Dauer der Ausschreibungsprozesse soll bei " den gebräuchlichsten Verfahren für Großprojekte der öffentlichen Hand von 87 auf 30 Tage " verkürzt werden.

2. Kommission der Europäischen Union

Die EU Kommission hat diese Aufforderung des Rates " auf die Finanzkrise eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen " am 19. Dezember 2008 aufgegriffen (IP/08/2040) und anerkannt, " dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert. Die Annahme der Dringlichkeit sollte in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten. "

Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf die in der Vergaberichtlinie 2004/18/EG (VGR) und in der Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG (RmRL)vorgesehenen Fristen im Zusammenhang mit beschleunigten nicht offenen Verfahren hin, die " in Anbetracht der Finanzkrise ... für Teilnahmeanträge von 37 auf 10 Tage ... die nachfolgende Frist für die ausgewählten Bewerber, innerhalb derer diese ihr Angebot einreichen können, von 40 auf 10 Tage " herabgesetzt werden könnten. Unter Berücksichtigung der Stillhaltefrist von 10 Tagen (RmRL) könne damit die Gesamtdauer bei nicht offenen Verfahren auf maximal 30 Tage verkürzt werden.

3. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2008 in Bezug auf die unterhalb der EU-Schwellenwerte durchgeführten Vergabeverfahren des Bundes neue Wertgrenzen beschlossen, um der Finanz- und Konjunkturkrise zu begegnen. Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen sollen die haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für deinen Zeitraum von 2 Jahren signifikant angehoben werden. Danach sollen Aufträge bis zu dem im Folgenden genannten Volumen ohne Aufruf zum Wettbewerb vergeben werden dürfen:

Bauleistungen bis € 100.000 Freihändige Vergabe
bis € 1 Mio. Beschränkte Ausschreibung (ohne TW)
Lieferleistungen bis € 100.000 Freihändige Vergabe oder
Beschränkte Ausschreibung (ohne TW)
Dienstleistungen bis € 100.000 Freihändige Vergabe oder
Beschränkte Ausschreibung (ohne TW)

Für "kleine Baumaßnahmen" des Bundes sowie Zuwendungsmaßnahmen werden die Wertgrenzen für zwei Jahre auf € 5 Mio. angehoben.
Leider lässt der Wortlaut des Beschlusses der Bundesregierung offen, in welchem Verhältnis die "vereinfachten Verfahren" für "kleine Baumaßnahmen" zu den Vergabe von Bauleistungen bis zu € 1 Mio. stehen, für die eine Beschränkte Ausschreibung ohne TW vorgesehen ist.

4. Länder und Kommunen

Die Länder und Kommunen wurden von der Bundesregierung aufgefordert, dem Beispiel des Bundes zu folgen. In welchem Rahmen sich die Bundesländer dieser Initiative anschließen werden, ist zur Zeit noch nicht absehbar. Absehbar ist jedoch, dass auch auf der Ebene der Länder konkrete Pläne bestehen, ebenfalls über höhere Wertgrenzen die Verfahren zu beschleunigen. So hat der Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen jüngst angekündigt, die Wertgrenzen des Bundes auch auf Landesebene übernehmen zu wollen.



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