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Ausschreibung - Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in Willingshausen (ID:5557196)Auftragsdaten
Titel:
Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung
DTAD-ID:
5557196
Region:
34628 Willingshausen
Auftragsart:
![]() Dokumententyp:
![]() Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
20.10.2010
Frist Angebotsabgabe:
02.11.2010
Zusätzliche Informationen
Kategorien:
Diverse Reparatur-, Wartungsdienste, Erschliessungsarbeiten
CPV-Codes:
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Vollständige Bekanntmachung
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![]() Interessenbekundungsverfahren "formloser Teilnahmewettbewerb vor Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergaben" HAD-Referenz-Nr.:3437/3 Aktenzeichen:797.51/011917 1.Auftraggeber (Vergabestelle):Offizielle Bezeichnung:Gemeinde Willingshausen Straße:Am Rathaus 2 Stadt/Ort:34628 Willingshausen Land:Deutschland Zu Hdn. von :Peter Wahl Telefon:06691-9630-31 Fax:06691-9630-32 Mail:bauamtsleiter@willingshausen.de digitale Adresse(URL):www.willingshausen.de 2.Art der Leistung :Dienstleistung 3.Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:Markterkundung und Interessenbekundung zum Breitbandausbau in der Gemeinde Willingshausen 5.Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:02.11.2010 12:00 Uhr 6.Leistungsbeschreibung Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Gemarkungen der Gemeinde Willingshausen. Die Gemeinde Willingshausen f?hrt ein Markterkundungsverfahren gem. F?rderleitfaden des Landes Hessen durch. Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten. Anschliessend f?hrt die Gemeinde Willingshausen ein Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren gem. F?rderleitfaden des Landes Hessen durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit Öffentlicher Förderung den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralit?t. Eine öffentliche Förderung wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist. Betroffen sind die folgenden Städten/Gemeinden und Gemarkungen: Ortsteile (Gemarkungen): Der Ortsteil Loshausen (386 Haushalte) ist ein Ortsteil der Gemeinde Willingshausen. Eine DSL-Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit geringer oder sehr geringer Bandbreite. Es besteht ein sehr hoher Bedarf. Der Ortsteil Wasenberg (739 Haushalte) ist ein Ortsteil der Gemeinde Willingshausen. Eine DSL-Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit geringer oder sehr geringer Bandbreite. Es besteht ein sehr hoher Bedarf. Der Ortsteil Zella (245 Haushalte) ist ein Ortsteil der Gemeinde Willingshausen. Eine DSL-Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit geringer oder sehr geringer Bandbreite. Es besteht ein sehr hoher Bedarf. Der Ortsteil Steina mit Steinatal (124 Haushalte) ist ein Ortsteil der Gemeinde Willingshausen. Eine DSL-Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit geringer Bandbreite. Es besteht ein mittlerer Bedarf, besonders in Steinatal. Hier ist auch ein Gymnasium mit guter EDV-Ausstattung mit Breitbandzugang zu versorgen. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Willingshausen - auf Basis der F?rderrichtlinien des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), welche unter anderem den Ausbau der flächendeckenden Versorgung des ländlichen Raums mit Breitbandanschl?ssen in Hessen vorsehen - bereit, eine Förderung der Wirtschaftlichkeitsl?cke zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Richtlinien zum Download unter: http://www.hessen-it.de/mm/FoerderleitfadenBreitband.pdf F?hren orts?bergreifende Lösungen zu wirtschaftlicheren Gesamtl?sungen, so wird eine entsprechende Angebotsabgabe begrüßt. Anbieter entsprechender Breitbandversorgungsl?sungen haben folgende Vorgaben zu beachten und diese entsprechend bei der Abgabe eines Angebotes darzustellen: Technische und wirtschaftliche Vorgaben: In allen Bereichen der oben genannten Gemarkungen muss eine Breitbandleistung, die mindestens einer DSL 2000-Rate entspricht (2.000 kbit/s Downstream, 192 kbit/s Upstream) - auch bei Spitzenbelastung - durch den Bewerber bereitgestellt werden. Eine höhere Leistung wird ausdrücklich begrüßt. Vom Anbieter ist darzustellen, für welche Kapazität (Zahl der Anschlüsse) das Versorgungsnetz ausgelegt ist. Es ist sicherzustellen, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann. Der Preis pro Anschluss darf sich durch zusätzliche Anschlüsse nicht erhöhen. Im Angebot ist detailliert zu erläutern, wie der Anbieter plant, diesen Vorgaben nachzukommen. Es wird angestrebt, alle Interessenten der betroffenen Gemarkungen in den Städten und Gemeinden mit einem Breitbandanschluss zu versorgen, auch jene die außerhalb der Bebauungsgrenze liegen. Ist dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, sind diese explizit zu benennen. Die Breitbandversorgung soll den Kunden permanent auch zu Spitzenlastzeiten zur Verfügung stehen. Im Angebot ist die Supportstruktur (Wartung und Serviceleistungen) zu beschreiben. Der Auftragnehmer hat zu erläutern, wie und in welchem Umfang er den Anforderungen nachkommen wird. Ferner sind vom Anbieter alle garantierten Leistungen der Versorgungsl?sung zu benennen. Formale Vorgaben: Die Anforderungen an eine Breitbandversorgung sind gemäß der F?rderrichtlinien des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zu beachten und einzuhalten. Die Anforderungen an eine Breitbandversorgung sind gemäß der F?rderrichtlinien des Landes Hessen, beschrieben im F?rderleitfaden "Breitbandversorgung ländlicher Räume" des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Stand 26.05.2009, zu beachten und einzuhalten. Im Angebot muss enthalten sein: - Nachweis der fachlichen Kompetenz - Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (finanzielle Vorleistungen sind erforderlich) - Nachweise über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens (z.B. das Vorhandensein der erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen um das Vorhaben in der geplanten Zeit durchzuführen, ggf. Angabe von Referenzprojekten) - Erklärung des Unternehmens, dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können Die Höhe der wirtschaftlichen Kostendeckungsl?cke muss vom Anbieter durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nachgewiesen werden. Dazu dürfen nur einmalige Ausgaben herangezogen werden, die im originären Zusammenhang mit den Investitionskosten des Netzauf- bzw. Ausbaus stehen. Weiterhin müssen diese Investitionen zur Durchführung des Vorhabens unbedingt erforderlich sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Es ist von einer Zweckbindung von mindestens 5 Jahren auszugehen. Die Zweckbindung gilt als erfüllt, wenn die Grundversorgung, unabhängig von dem im Rahmen des F?rderverfahrens ausgewählten Anbieter, für einen Zeitraum von mind. 5 Jahren zur Verfügung steht. Die F?rdermittelvergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel der des Landes Hessen und der Kommune. Die Auswahl erfolgt bei technisch und tariflich gleichen Lösungen nach dem Grundsatz der geringsten Kostendeckungsl?cke. Bei verschiedenen gearteten Angeboten wird der Anbieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis ausgewählt. Hierbei wird die Gestaltung der Endkundenpreise (Tarife), die technische Leistungsfähigkeit, die perspektivische Ausbaufähigkeit und der für den Ausbau benötigte Zeitrahmen berücksichtigt. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste Erg?nzende Gegenstände: Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung :Gemeindegebiet Willingshausen, 34628 Willingshausen NUTS-Code : DE735 Schwalm-Eder-Kreis Zeitraum der Ausführung : voraussichtlich vom 01.12.2010 bis 31.12.2011 7.Wertungsmerkmale:Die Angebote werden in zwei Teilbereichen bewertet und gewichtet: "Angebotene Leistung" (40%) und "Wirtschaftliche Rahmenbedingungen" (60%). Die Auswahl erfolgt bei technisch und tariflich gleichen Lösungen nach dem Grundsatz der geringsten wirtschaftlichen Kostendeckungsl?cke. Bei verschieden gearteten Angeboten wird der Anbieter mit dem besten Preis- Leistungs-Verhältnis ausgewählt. Um einen dauerhaften Wettbewerb im Infrastrukturbereich zu ermöglichen, muss der Netzbetreiber technische Möglichkeiten bereitstellen, damit auch potentielle Drittanbieter dessen Netzinfrastruktur nutzen können, um so Dienste für Endkunden anbieten zu können (offener und diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene). Vor dem Hintergrund der Nummern 27 und 51f) der Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2009/C 235/04) [vgl. Amtsblatt der Europäischen Union am 30.09.2009] weist das HMWVL darauf hin, dass der Passus im aktuellen F?rderleitfaden "Breitbandversorgung ländlicher Räume", wonach auf den offenen Zugang auf Vorleistungsebene dann verzichtet werden kann, wenn Betreiber darlegen können, dass dies technisch nicht möglich ist bzw. in ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachweisen, dass eine solche Maßnahme die Erschließung um mehr als 50% verteuern würde, nicht mehr anzuwenden ist. Die durch das Telekommunikationsgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen für marktbeherrschende Unternehmen bleiben unberührt. Die angebotene Lösung soll zuverlässig, hochwertig, langlebig und upgrade-fähig sein. Das Angebot muss einen Zeitplan zur Realisierung der Versorgungsl?sung nach Auftragsvergabe enthalten. Das Angebot soll konkrete Aussagen über etwaige Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in den Gemarkungen beteiligten Städte und Gemeinden sowie die Möglichkeit der (Mit- ) Nutzung der vorhandenen Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) auf Kupferbasis enthalten. Der Endabnehmerpreis darf marktübliche Werte nicht übersteigen und wird in die Vergabeentscheidung mit einbezogen. Der Endabnehmerpreis wird gegen einen aus marktüblichen Angeboten ermittelten Referenzpreis gespiegelt und wird in die Vergabeentscheidung mit einbezogen. Bei der Berechnung wird eine Endabnehmer- Vertragslaufzeit (Privathaushalt) von 24 Monaten zugrunde gelegt. Neben monatlichen Kosten werden Bereitstellungspreis sowie Hardware- oder sonstige einmaligen Kosten mitgerechnet. Bei der Auswahlentscheidung wird sowohl der für den Ausbau benötigte Zeitrahmen als auch die perspektivische Ausbaufähigkeit berücksichtigt. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Die "Interkommunale Gruppe Breitband" bzw. die angehörigen Städte und Gemeinden behalten sich vor, die Losweise Vergabe an den Anbieter, mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot vorzunehmen. Lose können sein: Städte bzw. Gemeinden und/oder einzelne Gemarkungen. Anbieter müssen nicht zwangsläufig für alle Lose bieten, allerdings werden Anbieter bevorzugt, die einen Ausbau in allen Losgebieten anbieten. Die Anbieter haben die mögliche losweise Vergabe bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Interessenbekundungen und Angebote sind schriftlich unter Angabe des Umfangs und Wertes der benötigten Förderung der Wirtschaftlichkeitsl?cke jeweils auf Stadtteil- bzw. Ortsteilebene zu senden an die von der "Interkommunalen Gruppe Breitband" für die Durchführung der Breitbandausschreibung beauftragte Stelle: Gemeinde Willingshausen Am Rathaus 2 34628 Willingshausen-Wasenberg Ansprechpartner: Bauamtsleiter Peter Wahl Tel.: 06691-9630-31 Fax: 06691-9630-32 E-Mail: bauamtsleiter@willingshausen.de Sollten fünf oder mehr Interessenbekundungen bzw. Angebote eingehen, behält sich die Gemeinde Willingshausen vor, eine Vorauswahl für weiterführende Verhandlungsgespr?che zu treffen. 8. 9.Auskünfte erteilt:Offizielle Bezeichnung:Gemeinde Mainhausen Straße:Humboldtstr. 46-48 Stadt/Ort:63533 Mainhausen Land:Deutschland Zu Hdn. von :Ruth Disser Telefon:06182-8900-60 Fax:06182-8900-40 Mail:r.disser@mainhausen.de digitale Adresse(URL):http://www.mainhausen.de 11.Sonstige Angaben:Die Teilnahme ist unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes entstehen, ist ausgeschlossen. Eine Angebotsabgabe zusammen mit der Interessenbekundung wird ausdrücklich begrüßt. Fragen von Seiten der Anbieter sind zunächst direkt an den Ansprechpartner der Gemeinde Willingshausen oder die Breitbandberatung Hessen zu richten. Hinweis: Mit dem Interessenbekundungsverfahren und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden Sie sind noch kein registrierter Kunde?
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