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Ausschreibung - Blutentnahmen/Beweismittelsicherungen und Chemisch-Toxikologische Blutuntersuchungen in München (ID:11172278)DTAD-ID:
11172278
Region:
81549 München
Auftragsart:
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Öffentliche Ausschreibung
Vergabestelle:
Kategorien:
Tests, Inspektionen, Analysen, Kontroll-, Überwachungsleistungen, Diverse medizinische Ausrüstung
CPV-Codes:
Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Vergabeordnung:
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Kurzbeschreibung:
Blutentnahmen/Beweismittelsicherungen und Chemisch-Toxikologische Blutuntersuchungen
ausf. Beschreibungs Blutentnahmen/Beweismittelsicherungen und Chemisch-Toxikologische Blutunter-suchungen...
Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
15.09.2015
Frist Angebotsabgabe:
19.10.2015
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![]() Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber:
Polizeipräsidium München
Tegernseer Landstraße 210 81549 München Telefon 089-62161955 Telefax 089-62161958 E-Mail pp-mue.muenchen.v2.zvs@polizei.bayern.de der Stelle, an die die konventionellen Angebote zu richten sind: Polizeipräsidium München Abteilung Versorgung V1 Tegernseer Landstraße 210 81549 München Öffentliche Ausschreibungen
![]() Gewerbliche Bauvorhaben
![]() Gewonnene / Vergebene Aufträge
![]() Geschäftsbeziehungen
![]() Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Blutentnahmen/Beweismittelsicherungen und Chemisch-Toxikologische Blutuntersuchungen
ausf. Beschreibungs Blutentnahmen/Beweismittelsicherungen und Chemisch-Toxikologische Blutunter-suchungen sowie forensische Begutachtungen; Dienstleistung nach Anhang I B VOL/A Es sind jährlich ca. 4.500 Blutentnahmen im Einzelfall verbunden mit der Sicherung von Beweismitteln durchzuführen sowie den Transport der Blutproben von der blutentnehmenden Stelle zur blutuntersuchenden Stelle sicherzustellen. Die Aufträge für die chemisch toxikologischen Blutuntersuchungen belaufen sich auf ca. 2.650 Untersuchungen jährlich. Diese Mengenangaben der einzelnen Positionen sind statistisch ermittelte Durchschnittswerte der letzten Jahre. Sie dienen der Kalkulation und können im Auftragsfalle jederzeit über- oder unterschritten werden. Die detaillierten Anforderungen an die Blutentnahme sowie die Untersuchungsvarianten sind der Ausschreibungsunterlage (Vergabegegenstand) zu entnehmen. Erfüllungsort:
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München
Lose:
nein
Planungsleistungen:
nein
Nebenangebote:
nicht zugelassen
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Dokumententyp:
Ausschreibung
Vergabeordnung:
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Vergabenummer:
Aktenzeichen V 2 8014-0040
Termine & Fristen
Angebotsfrist:
Die Frist endet am 19.10.2015 um 23:59:00 Uhr.
Ausführungsfrist:
Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Von: 01.01.2016 Bis: 31.12.2018 Erläuterungen Der Vertrag kann bei Bedarf zu gleichen Preisen und Bedingungen um zwei weitere Jahre verlängert werden. Bindefrist:
Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 31.12.2015.
Bedingungen & Nachweise
Sprache:
Deutsch
Sicherheiten:
entfällt
Zahlung:
die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B in Verbindung mit dem Vertrag (Datei 03) in der jeweilig gültigen Fassung. Geforderte Nachweise:
Mit dem Angebot müssen folgende Erklärungen und Nachweise gem. Ausschreibungsunterlagen eingereicht werden:
Erklärungen/ Nachweise von Einzelanbietern Folgende Erklärungen sind dem Angebot beizufügen: 1) Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen in einer vergleichbaren Größenordnung erbringt oder erbracht hat, vorzugsweise von Polizei und/oder Justizbehörden. Die Referenzen sollen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. 2) Erklärung zum Unterauftragnehmer 3) Erklärung zu Sozialbeiträgen/Insolvenzverfahren 4) Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 Geschäftsjahre 5) Erklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 5c VOL/A 6) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung 7) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung für den blutentnehmenden Arzt 8) Einverständniserklärung zur polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit mit Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses für den Laborleiter/Arzt und allen Mitarbeiter, die mit der Auftragsabwicklung für das Polizeipräsidium München betraut sind. Bei Verhinderung des Mitarbeiters kann diese Einverständniserklärung zur polizeilichen Überprüfung der Zu-verlässigkeit mit Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses, während der Bindefrist, auf Aufforderung, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nachgereicht werden. Die Vordrucke sind in der Datei 04 Erklärungen enthalten. Ferner sind vom Bieter folgende Nachweise dem Angebot beizufügen: Nachweise für die Blutentnahme/ Beweismittelsicherung:. 1. Nachweis, dass es sich um einen Mediziner handelt, der als Arzt approbiert oder zur vorüber-gehenden Ausübung des Arztberufs berechtigt ist (§ 2 Abs. 2 4 BÄO- keine Zahnärzte). 2. Konzept, dass die Blutentnahme / Beweismittelsicherung und ärztliche Untersuchung - lt. Formblatt - der Betroffenen/Beschuldigten täglich im 24-h- Dienst, über das ganze Jahr, durch einen anwesenden approbierten Arzt gewährleistet ist. Nachweise zur Blutentnahmestelle: Nachweis oder Eigenerklärung, dass die Blutentnahmestelle die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: a) Bei der Entnahmestelle muss genügend Parkraum für min. 4 Dienstfahrzeuge zur Verfügung stehen. b) Es müssen Räumlichkeiten für die Probenentnahme zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Räumlichkeiten gegen unbefugten Zutritt gesichert sind. c) Es müssen Toilettenanlagen zur Gewinnung von Urinproben - unter Aufsicht von Polizeibeamten vorhanden sein. d) Der Untersuchungsraum muss mit allen Gerätschaften ausgestattet sein, die erforderlich sind, dass die Proben beim Beschuldigten/Betroffenen entnommen werden und die Daten zum ärztlichen Bericht beweissicher erhoben werden können. e) Zusätzlich zum Untersuchungsraum muss ein getrennter Warteraum eingerichtet sein, in welchem sich weitere Untersuchungsprobanten mit den dazugehörenden Polizeidienstkräften aufhalten können. Nachweise für die chemisch-toxikologische Blutuntersuchung / Personal und Labor Laborleiter. 1. Zeugnis über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder medizinisches Hochschulstu-dium (i. d. R. Medizin, Chemie oder Pharmazie) sowie entsprechende Promotion. 2. Nachweis über eine mindestens fünfjährige forensisch-toxikologische Erfahrung und davon mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Gutachter (mindestens 2 fest angestellte Gutachter, wobei der Laborleiter auch gleichzeitig Gutachter sein kann). 3. Je Gutachter ein Zeugnis über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder medizinisches Hochschulstudium (i. d. R. Medizin, Chemie oder Pharmazie) sowie entsprechende Promotion. 4. Je Gutachter einen Nachweis über forensische Erfahrung (Vertretung von Gutachten vor deutschem Gericht). 5. Je Gutachter Nachweise über besuchte Kurse bzw. Fortbildungen, dass diese über Kenntnis-se in Toxikologie sowie strafrechtliche und strafprozessuale Kenntnisse verfügen (z. B. Besitz eines Fachtitels der wissenschaftlichen Gesellschaft für forensische und toxikologische Chemie oder vergleichbar), mit gültigen Fortbildungsnachweisen Weiteres Personal, das die Polizeiaufträge ausführt. 6. Je Mitarbeiter ein Nachweis (Berufsabschlusszeugnis) über eine qualifizierte Berufsausbildung auf dem Gebiet der Labortätigkeit des eingesetzten technischen Personals (z. B. CTA, PTA, MTA, oder BTA). 7. Je Mitarbeiter Teilnahmebescheinigungen von fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Teilnahmebescheinigungen über interne oder externe Schulungen). Nachweise zur Laborausstattung und Qualitätssicherung. 8. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Labor die nachfolgenden Mindestanforderungen zur Laborausstattung erfüllt: a) Die Laborfläche und die räumliche Strukturierung müssen der Aufgabenstellung gerecht werden. Vor allem muss die Untersuchung der Blutproben zur Vermeidung von Kontamination räumlich getrennt von der Untersuchung sonstiger Asservate wie Pulverproben durchgeführt werden. b) Die Blutproben müssen sachgerecht in abschließbaren Kühleinrichtungen vor und nach der Untersuchung gelagert werden. Das Restmaterial muss nach der Untersuchung mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. c) Die verwendeten Geräte (bevorzugt GC/MS oder LC/MS) müssen eine eindeutige Identifizierung von Einzelstoffen und eine genaue Bestimmung der Stoffmenge (Konzentration) erlauben und dem aktuellen technischen Stand entsprechen. d) Das Labor muss die Analysen nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Analysentechnik ausführen. 9. Nachweise über die regelmäßig erfolgreiche Teilnahme an mindestens 2 einschlägigen Ringversuchen (z. B. der GTFCh) in den letzten 2 Jahren. 10. Nachweis der Akkreditierung bzw. des Antrags auf Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 oder 17020 unter zusätzlicher Berücksichtigung der Qualitätsstandards für forensisch-toxikologische Analysen der GTFCh, soweit vorhanden Sonstige Nachweise: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Konzept zur Abwicklung des Transports der Blutproben zwischen Entnahme- und Untersuchungsstelle, soweit eine örtliche Trennung vorliegt Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist mit dem Angebot eingereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 16 VOL/A. Erklärungen/ Nachweise von Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben dem Auftraggeber soweit nachfolgend nicht ausdrücklich anders bestimmt mit dem Angebot zu übergeben: a) Nachweise/ Erklärungen, die die Bietergemeinschaft insgesamt vorlegen muss:. 1. Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen in einer vergleichbaren Größenordnung erbringt oder erbracht hat, vorzugsweise von Polizei und/oder Justizbehörden. Die Referenzen sollen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. 2. Erklärung zum Unterauftragnehmer. 3. ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, mit einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (siehe Erklärungen Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft ). 4. Einverständniserklärung zur polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit mit Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses für den Laborleiter/Arzt und allen Mitarbeiter, die mit der Auftragsabwicklung für das Polizeipräsidium München betraut sind. Bei Verhinderung des Mitarbeiters kann diese Einverständniserklärung zur polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit mit Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses, während der Bindefrist, auf Aufforderung, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nachgereicht werden. 5. Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegen- stand der Vergabe ist, für die letzten 3 Geschäftsjahre. 6. Konzept, dass die Blutentnahme / Beweismittelsicherung und ärztliche Untersuchung - lt. Formblatt - der Betroffenen/Beschuldigten täglich im 24-h- Dienst, über das ganze Jahr, durch einen anwesenden approbierten Arzt gewährleistet ist. 7. Konzept zur Abwicklung des Transports der Blutproben zwischen Entnahme- und Untersuchungsstelle, soweit eine örtliche Trennung vorliegt b) Nachweise/ Erklärungen, die jedes einzelne Mitglied einer Bietergemeinschaft für sich zwingend vorlegen muss: Erklärung zu Sozialbeiträgen/Insolvenzverfahren Erklärung zur Zuverlässigkeit Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung für den blutentnehmenden Arzt Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Nachweis, dass es sich um einen Mediziner handelt, der als Arzt approbiert oder zur vorüber-gehenden Ausübung des Arztberufs berechtigt ist (§ 2 Abs. 2 4 BÄO- keine Zahnärzte). Nachweise zur Blutentnahmestelle: Nachweis oder Eigenerklärung, dass die Blutentnahmestelle die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: a) Bei der Entnahmestelle muss genügend Parkraum für min. 4 Dienstfahrzeuge zur Verfügung stehen. b) Es müssen Räumlichkeiten für die Probenentnahme zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Räumlichkeiten gegen unbefugten Zutritt gesichert sind. c) Es müssen Toilettenanlagen zur Gewinnung von Urinproben - unter Aufsicht von Polizeibeamten vorhanden sein. d) Der Untersuchungsraum muss mit allen Gerätschaften ausgestattet sein, die erforderlich sind, dass die Proben beim Beschuldigten/Betroffenen entnommen werden und die Daten zum ärztlichen Bericht beweissicher erhoben werden können. e) Zusätzlich zum Untersuchungsraum muss ein getrennter Warteraum eingerichtet sein, in welchem sich weitere Untersuchungsprobanten mit den dazugehörenden Polizeidienstkräften aufhalten können. Nachweise für die chemisch-toxikologische Blutuntersuchung / Personal und Labor Laborleiter. 1. Zeugnis über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder medizinisches Hoch-schulstudium (i. d. R. Medizin, Chemie oder Pharmazie) sowie entsprechende Promotion. 2. Nachweis über eine mindestens fünfjährige forensisch-toxikologische Erfahrung und davon mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Gutachter (mindestens 2 fest angestellte Gutachter, wobei der Laborleiter auch gleichzeitig Gutachter sein kann). 3. Je Gutachter ein Zeugnis über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder medizinisches Hochschulstudium (i. d. R. Medizin, Chemie oder Pharmazie) sowie entsprechen-de Promotion. 4. Je Gutachter einen Nachweis über forensische Erfahrung (Vertretung von Gutachten vor deutschem Gericht). 5. Je Gutachter Nachweise über besuchte Kurse bzw. Fortbildungen, dass diese über Kenntnisse in Toxikologie sowie strafrechtliche und strafprozessuale Kenntnisse ver-fügen (z. B. Besitz eines Fachtitels der wissenschaftlichen Gesellschaft für forensische und toxikologische Chemie oder vergleichbar), mit gültigen Fortbildungsnachweisen Weiteres Personal, das die Polizeiaufträge ausführt. 6. Je Mitarbeiter ein Nachweis (Berufsabschlusszeugnis) über eine qualifizierte Berufsausbildung auf dem Gebiet der Labortätigkeit des eingesetzten technischen Personals (z. B. CTA, PTA, MTA, oder BTA). 7. Je Mitarbeiter Teilnahmebescheinigungen von fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Teilnahmebescheinigungen über interne oder externe Schulungen). Nachweise zur Laborausstattung und Qualitätssicherung. 1. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Labor die nachfolgenden Mindestanforderungen zur Laborausstattung erfüllt: a) Die Laborfläche und die räumliche Strukturierung müssen der Aufgabenstellung gerecht werden. Vor allem muss die Untersuchung der Blutproben zur Vermeidung von Kontamination räumlich getrennt von der Untersuchung sonstiger Asservate wie Pulverproben durchgeführt werden. b) Die Blutproben müssen sachgerecht in abschließbaren Kühleinrichtungen vor und nach der Untersuchung gelagert werden. Das Restmaterial muss nach der Untersuchung mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. c) Die verwendeten Geräte (bevorzugt GC/MS oder LC/MS) müssen eine eindeutige Identifizierung von Einzelstoffen und eine genaue Bestimmung der Stoffmenge (Konzentration) erlauben und dem aktuellen technischen Stand entsprechen. d) Das Labor muss die Analysen nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Analysentechnik ausführen. 2. Nachweise über die regelmäßig erfolgreiche Teilnahme an mindestens 2 einschlägigen Ringversuchen (z. B. der GTFCh) in den letzten 2 Jahren. 3. Nachweis der Akkreditierung bzw. des Antrags auf Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 oder 17020 unter zusätzlicher Berücksichtigung der Qualitätsstandards für forensisch-toxikologische Analysen der GTFCh, soweit vorhanden. Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist mit dem Angebot eingereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 16 VOL/A.
Bitte beachten Sie: Die Darstellung des Dokumentes auf dieser Seite wurde angepasst. Die ursprüngliche Version finden Sie hier.
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