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Vergebener Auftrag - Branchenspezifisches Softwarepaket in Mainz (ID:6784977)Auftragsdaten
Titel:
Branchenspezifisches Softwarepaket
DTAD-ID:
6784977
Region:
55118 Mainz
Auftragsart:
![]() Dokumententyp:
![]() Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
29.12.2011
Zusätzliche Informationen
Kurzbeschreibung:
Rahmenvertrag mit Microsoft Handelspartner für die Kommunen in
Rheinland-Pfalz.
Das Unternehmen KommWis – Gesellschaft für Kommunikation und
Wissenstransfer mbH vergibt im Auftrag der kommunalen Verwaltungen in
Rheinland-Pfalz. Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss eines
Rahmenvertrages mit einem Handelspartner für den Erwerb von
Microsoftprodukten und die Erbringung von Serviceleistungen, die im
Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen.
Kategorien:
Software, Softwareprogrammierung, -beratung
CPV-Codes:
Branchenspezifisches Softwarepaket
, Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Vergabeordnung:
Lieferauftrag (VOL)
Vollständige Bekanntmachung
Informationen ausblenden
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Org. Dok.-Nr:
407466-2011
Bekanntmachung vergebener Aufträge Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) KommWis Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbHHindenburgplatz 3 55118 Mainz DEUTSCHLAND Telefon: +49 613162770 E-Mail: vergabe@kommwis.de Fax: +49 61316277288 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kommwis.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Rahmenvertrag mit Microsoft Handelspartner für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf NUTS-Code DEB II.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Das Unternehmen KommWis – Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH vergibt im Auftrag der kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz. Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Handelspartner für den Erwerb von Microsoftprodukten und die Erbringung von Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 48100000, 72260000 II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Nichtoffen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf 1. Leistungspunkte. Gewichtung 100 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 162-267686 vom 25.8.2011 Abschnitt V: Auftragsvergabe V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 20.12.2011 V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Bechtle GmbH & Co.KG Besselstraße 20-22 68219 Mannheim DEUTSCHLAND Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland-Pfalz Stiftstraße 9 55116 Mainz DEUTSCHLAND Telefon: +49 613116-2234 Fax: +49 613116-2113 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist unverzüglich, d.h. innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis des Verstoßes geltend zu machen. Entsprechend § 107 III Nr. 4 GWB gilt, dass ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27.12.2011 Zugehörige Dokumente
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