![]() |
Ausschreibung - Breitbandversorgung in Eydelstedt (ID:11687834)DTAD-ID:
11687834
Region:
49406 Eydelstedt
Auftragsart:
![]() ![]() Dokumententyp:
![]() Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Vergabestelle:
Kategorien:
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, Sonstige Tiefbauarbeiten, Erschliessungsarbeiten
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Kurzbeschreibung:
Der Flecken Barnstorf bittet die Breitbandversorger um Darstellung, ob
sie in den nächsten drei Jahren
den Auf-/ Ausbau eines NGA-Netzes im Gebiet des Ortsteiles Waisen des
Fleckens...
Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
14.03.2016
Frist Angebotsabgabe:
11.04.2016
Schließen
Diese Ausschreibung ist bereits abgelaufen. Wir haben für Sie nach Alternativen gesucht:
![]() Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber:
Samtgemeinde Barnstorf
Am Markt 4 49406 Barnstorf Telefon: 05442/809-45 Fax: 05442/809-32 Email; thorsten.kuhlmann@barnstorf.de Öffentliche Ausschreibungen
![]() Gewerbliche Bauvorhaben
![]() Gewonnene / Vergebene Aufträge
![]() Geschäftsbeziehungen
![]() Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
MARKTERKUNDUNGSVERFAHREN
des Fleckens Barnstorf für den Ortsteil "Waisen" Der Flecken Barnstorf bittet die Breitbandversorger um Darstellung, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf-/ Ausbau eines NGA-Netzes im Gebiet des Ortsteiles Waisen des Fleckens Barnstorf planen. Gleichzeitig fordert der Flecken Barnstorf die Breitbandversorger, die bereits Breitbandanschlüsse von mehr als 30 Mbit/s anbieten auf, diese Gebiete anzuzeigen. Die Markterkundung erfolgt im Vorfeld der vom Flecken Barnstorf beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur. Nach Abschluss der Markterkundung wird das konkrete Zielgebiet für die Durchführung o.g. Projekte bestimmt. Der Flecken Barnstorf beabsichtigt den Aufbau eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes. Beihiiferechtliche Grundlagen für den Ausbau sind die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume ländlicher Raum), Rd.Erl. d. ML v. 15.12.2015-60119/4, Nds.MBI. 48/2015 S. 1544 und der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER-VO) n Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 und die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 25/01), zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014 {EU 2014/C 198/30). Dafür ist jeweils eine vorgeschaltete Markterkundung erforderlich. Der Flecken Barnstorf beabsichtigt, mit Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur die Voraussetzungen für die zielgerichtete Erschließung der bislang noch unterversorgten NGA-Gebiete (in denen die Endkunden nicht mind. 30 Mbit/s zur Verfügung haben) zu schaffen. Im Regelfall sollen durch die Maßnahmen in den weißen NGA-Flecken Netze aufgebaut werden, die Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr ermöglichen, mindestens jedoch 30 Mbit/s. 1 siehe EU Kommission staatliche Beihilfe SA.38348 (2014/N)-Deutschland "Aufbau einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung in Deutschland" Erwagungsgründe 56.4,11 und § 2 Abs. 3 NGA-Rahmenregelung des Bundes -"Im Rahmen der Fördermaßnahmen sollen für mind. 75% der Haushalte zuverlässig Bandbreiten von möglichst SO Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden". Es wird der Ortsteil "Waisen" des Fleckens Barnstorf betrachtet. Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern, führt der Flecken Barnstorf eine Markterkundung bei den Breitbandversorgern durch, um festzustellen, welche Teilgebiete bereits mit NGA-fähigen Breitbandanschlüssen versorgt sind und welche Gebiete innerhalb der nächsten 3 Jahre verbindlich mit einem NGA-Netz ausgebaut werden sollen. für den Fall vorhandener NGA-Netze: a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) Beschreibung der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit); b) detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen-und Hausnummernebene {Adressbereiche) im GIS Format (shp oder kml Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen. Lose:
nein
Planungsleistungen:
nein
Nebenangebote:
nicht zugelassen
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Dokumententyp:
Ausschreibung
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Termine & Fristen
Angebotsfrist:
Fristende für die Einreichung der Informationen zur Markterkundung ist
am Montag, 11.04.2016 Bedingungen & Nachweise
Sprache:
Deutsch
Geforderte Nachweise:
Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen,
soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.^3 Es wird auf die beihilferechtlichen Bestimmungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung - ländlicher Raum), Rd.Erl. d. ML v. 15.12.2015-60119/4, Nds.MBI. 48/2015 S. 1544 und der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER-VO) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access 4 (NGA)-Breitbandversorgung v. 15.06.2015 hingewiesen. Die vorstehend genannten Angaben werden bis zur unter Ziff.: 3 genannten Frist erwartet. Die Daten werden vom Flecken Barnstorf ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung für die unter Ziff.: 1.2 und 2.1 genannten Projektgebiete verwendet. Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Besondere Bedingungen:
Das Verfahren wird mit dem Zweck der Markterkundung durchgeführt. Die
Telekommunikationsunternehmen werden aufgefordert, verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden 3 Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen: a) Die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, die mit Netzen mit mind. 16 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. b) die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden c) und sofern vorhanden, in welchen Räumen im Vorhabengebiet werden bereits NGA-Netze mit 50 Mbit/s oder mehr im Downstream betrieben und d) die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen und die Bekanntmachung der Räume, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen. Sonstiges
Für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden
3 Jahre (inklusive Mobilfunk): a) rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung . Eine bloße Absichtserklärung genügt nicht! 2 vgl. auch EU-Leitlinien (2G13/C25/01) Randnummer 65, Fn 80; Um ausreichende Sicherheit für die anfragende Gebietskörperschaft herzustellen, werden (rechts-)verbindiiche Angaben hinsichtlich der Umsetzung des angekündigten Eigenausbaus bzw. eine vertragliche Vereinbarung gefordert, mit mindestens folgenden Inhalten: gegliederter Zeitplan mit Meilensteindarstellung (mind. pro Kalenderjahr); Nachweis über Finanzierungszusage oder ggf. rechtsverbindliche Eigenerklärung; Angabe der zur Vectoringliste angemeldeten KVz; darüber hinaus wird auf Fn 80 a.a.O. verwiesen b) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der geplanten Lösung. c) georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen-und Hausnummernebene im GIS-Format (shp oder kml Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
Bitte beachten Sie: Die Darstellung des Dokumentes auf dieser Seite wurde angepasst. Die ursprüngliche Version finden Sie hier.
Sie sind noch kein registrierter Kunde?
Testen Sie den DTAD kostenlos und unverbindlich
Mit dem kostenlosen und unverbindlichen Testzugang des DTAD erhalten Sie vollen Zugriff auf diese Ausschreibung sowie jährlich weitere 600.000 aktuelle Aufträge und Ausschreibungen.
|
![]() |