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Ausschreibung - Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre i in Ober-Ramstadt (ID:5931265)Auftragsdaten
Titel:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre i
DTAD-ID:
5931265
Region:
64372 Ober-Ramstadt
Auftragsart:
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![]() Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
28.02.2011
Frist Vergabeunterlagen:
11.04.2011
Frist Angebotsabgabe:
18.04.2011
Zusätzliche Informationen
Kurzbeschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im Stadtbusverkehr
Kategorien:
Personen-, Schülerbeförderung
CPV-Codes:
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Vollständige Bekanntmachung
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![]() HAD-Referenz-Nr.: 3639/2 Bekanntmachung Dienstleistungsauftrag Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Rathaus Ober-Ramstadt Postanschrift Darmstädter Straße 29 Ort: Ober-Ramstadt Postleitzahl: 64372 Land: Deutschland Hauptadresse des Auftraggebers (URL): http://www.ober-ramstadt.de Adresse des Beschafferprofils (URL): Weitere Auskünfte erteilen : andere Stellen: siehe Anhang A.I Vergabe-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: andere Stellen: siehe Anhang A.II Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers und Haupttätigkeit(en) Regional- oder Lokalbehörde Allgemeine öffentliche Verwaltung Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber : Ja ( ) Nein (X) Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Stadtbus Ober-Ramstadt II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung (c) Dienstleistung Dienstleistungskategorie : 2 Hauptort der Dienstleistung 64372 Ober-Ramstadt NUTS-Code : DE716 Darmstadt-Dieburg II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung öffentlicher Auftrag II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im Stadtbusverkehr Ober-Ramstadt. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) Ergänzende Gegenstände: II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja (X) Nein ( ) II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja ( ) Nein (X) II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ( ) Ja (X) Nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang (einschließlich aller Lose und Optionen) Stadtbus-Linien OR 1 und OR 2. 46.367 Nwkm (2.772 h) im Fahrplanjahr (Fahrplanjahr 2012: 11.12.2011 bis 08.12.2012). 25.893 Nwkm (1.548 h) im Zeitraum 01.07.2011 bis 10.12.2011. Die Leistungen können fahrplanmäßig mit einem Fahrzeug erbracht werden. II.2.2) Optionen: (X) Ja ( ) Nein Beschreibung der Optionen Option einer Verlängerung bis zum 07.12.2019. II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn: 01.07.2011 Ende: 10.12.2016 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten : III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: ( ) Ja (X) Nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i. V. m. § 1 Absatz 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt, b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 a PBZugV), c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 b PBZugV), d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung), vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 c PBZugV), e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 f PBZugV), f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers nachgekommen ist, g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI. 1 S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat, h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 13 Absatz 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. § 2 Absatz 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, - wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden, - beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zzgl. der Reserven des Bieters i. S. d. § 2 Absatz 3 PBZugV weniger als 9.000 EUR für das erste Fahrzeug oder weniger als 5.000 EUR für jedes weitere Fahrzeug beträgt (§ 2 Absatz 1 Nr. 2 PBZugV). Bei der Ermittlung des erforderlichen Betrages ist die Zahl der Fahrzeuge maßgebend, die eingesetzt werden müssen, um der Betriebspflicht gemäß dem beigefügten Fahrplan mit Kraftomnibussen zu genügen. Der Bieter weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Bescheinigungen nach: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft im Original oder als beglaubigte Kopie, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV); oder: - Eidesstattliche Erklärung des Bieters im Original oder als beglaubigte Kopie, die entsprechend den Vorgaben des § 7 EG Absatz 6 VOL/A vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben wurde, wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus. Außerdem erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind, c) dass der Bieter sich nicht im Insolvenzverfahren bzw. sich nicht im gerichtlichen Vergleichsverfahren oder in Liquidation befindet. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung i. S. d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 PBZugV - durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung im Original oder als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt; oder - durch die Vorlage der Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage der Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 W.F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge : ( ) Ja (X) Nein III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja ( ) Nein (X) III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja ( ) Nein (X) Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: ( ) Ja (X) Nein IV.3) Verwaltungsinformationen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber OR-BPNV-2011 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: ( ) Ja (X) Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Vergabe-/Ausschreibungs- und ergänzender Unterlagen bzw. der Beschreibung (bei einem wettbewerblichen Dialog) Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen Tag : 11.04.2011 Uhrzeit: 12:00 Die Unterlagen sind kostenpflichtig: ( ) Ja (X) Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge 18.04.2011 Uhrzeit 12:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können Deutsch (DE) IV.3.7) Bindefrist des Angebots Bis: 20.05.2011 Abschnitt VI: Zusätzliche Informationen VI.1) Dauerauftrag: ( ) Ja (X) Nein VI.2) Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird: Ja ( ) Nein (X) VI.3) Sonstige Informationen nachr. HAD-Ref. : 3639/2 nachr. V-Nr/AKZ : OR-BPNV-2011 VI.4) Nachprüfungsverfahren/Rechtsbehelfsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Kontaktstelle(n) Bearbeiter: Telefon: Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten); +49 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) E-Mail: Internet-Adresse (URL): Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB) VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Kontaktstelle(n) Bearbeiter: Telefon: Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten); +49 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) E-Mail: Internet-Adresse (URL): Sie sind noch kein registrierter Kunde?
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