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Ausschreibung - Erneuerung von Fensteranlagen in Lamstedt (ID:10877761)DTAD-ID:
10877761
Region:
21769 Lamstedt
Auftragsart:
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![]() Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Vergabestelle:
Kategorien:
Metall-, Stahlbauarbeiten, Anstrich-, Verglasungsarbeiten, Einbau von Türen, Fenstern, Zubehör
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Kurzbeschreibung:
Erneuerung
von Fensteranlagen. Angebot für:
Metall-, Beschlags- und Verglasungsarbeiten.
Am o. g. Standort sollen Fensteranlagen
mit einer Gesamtfläche von ca. 126,00m² erneuert werden. Es kommen...
Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
22.06.2015
Frist Angebotsabgabe:
14.07.2015
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![]() Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber:
Landkreis Cuxhaven, Vergabestelle, Zimmer
343, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Telefon (0 47 21) 66 2491, Frau Schmidt, Fax: (0 47 21) 66 - 270 269, EMail u.schmidt@landkreis-cuxhaven.de. Öffentliche Ausschreibungen
![]() Gewerbliche Bauvorhaben
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![]() Geschäftsbeziehungen
![]() Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Erneuerung
von Fensteranlagen. Angebot für: Metall-, Beschlags- und Verglasungsarbeiten. Am o. g. Standort sollen Fensteranlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 126,00m² erneuert werden. Es kommen hierbei nur Fensterprofile und Beschläge der Firma Schüco zur Ausführung, weil bereits in anderen Teilbereichen der Schule diese Profile verbaut wurden. Erfüllungsort:
Oberschule Lamstedt,
Schützenstraße 21, 21769 Lamstedt. Lose:
nein
Planungsleistungen:
nein
Nebenangebote:
nicht zugelassen
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Dokumententyp:
Ausschreibung
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Vergabenummer:
04/2015.
Vergabeunterlagen:
Höhe der Kosten: 20,00 . Zahlungsweise:
Banküberweisung, Empfänger: Landkreis Cuxhaven, BLZ, Geldinstitut: 292 500 00 Weser-Elbe Sparkasse, IBAN: DE 79 2925 0000 0155 0005 51, BIC: BRLADE 21BRS, Verwendungszweck: unter Angabe der Beleg-Nr.: 24772; 04/2015. Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. Hinweis: Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) Termine & Fristen
Angebotsfrist:
Am 14.07.2015, um 10:00 Uhr. Ort: Anschrift siehe a), Raum 307a.
Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführung: 42. KW 2015. Fertigstellung der Leistungen: 45. KW 2015.
Bindefrist:
14.08.2015.
Bedingungen & Nachweise
Sprache:
Deutsch
Sicherheiten:
Sicherheit für Mängelansprüche 5 v. H.
Geforderte Nachweise:
Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt der Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen versendet. Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt: gem. §§ 4,5 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrages geringer als brutto 8,50 pro Stunde ist, gilt verpflichtend die Mindestentgeltregelung von 8,50 / Std.
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