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Vergebener Auftrag - Gas für das Leitungsnetz in Elschbacherhof (ID:8096636)Auftragsdaten
Titel:
Gas für das Leitungsnetz
DTAD-ID:
8096636
Region:
66892 Elschbacherhof
Auftragsart:
![]() Dokumententyp:
![]() Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
27.03.2013
Zusätzliche Informationen
Kurzbeschreibung:
Lieferung von Biomethan und Erdgas.
Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau beschafft Biomethan und Erdgas
für jeweils ein Blockheizkraftwerk zur Versorgung des Miesau Army Depots.
Kategorien:
Elektrizität, Gas, Kernenergie, Dampf, Warmwasser, andere Energiequellen
CPV-Codes:
Gas für das Leitungsnetz
Vergabeordnung:
Lieferauftrag (VOL)
Vollständige Bekanntmachung
Informationen ausblenden
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Org. Dok.-Nr:
101623-2013
Bekanntmachung vergebener Aufträge Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-MiesauAm Rathaus 2 Zu Händen von: Herrn Bürgermeister Werner Holz 66892 Bruchmühlbach-Miesau DEUTSCHLAND Telefon: +49 637292221001 Fax: +49 637292222991 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bruchmuehlbach-miesau.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Lieferung von Biomethan und Erdgas. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag NUTS-Code DEB32 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau beschafft Biomethan und Erdgas für jeweils ein Blockheizkraftwerk zur Versorgung des Miesau Army Depots. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 09121200 II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 236-388699 vom 7.12.2012 Sonstige frühere Bekanntmachungen Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 241-395621 vom 14.12.2012 Abschnitt V: Auftragsvergabe Los-Nr: 2 - Bezeichnung: Erdgas V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 25.2.2013 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Stadtwerke Homburg GmbH Lessingstr. 3 66424 Homburg DEUTSCHLAND V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Stiftsstraße 9 55116 Mainz DEUTSCHLAND VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. DerAntrag ist u.a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Stiftsstraße 9 55116 Mainz DEUTSCHLAND VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 25.3.2013 Zugehörige Dokumente
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