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Ausschreibung - Herstellen eines Kellerausganges in Braunschweig (ID:10995864)DTAD-ID:
10995864
Region:
38100 Braunschweig
Auftragsart:
![]() ![]() Dokumententyp:
![]() Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber:
Kategorien:
Beton-, Stahlbetonarbeiten, Sonstige Tiefbauarbeiten, Maurerarbeiten
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Kurzbeschreibung:
Herstellen eines Kellerausganges mit Stahlbeton-, Mauer-, Kanal- und Tiefbauarbeiten
Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
24.07.2015
Frist Vergabeunterlagen:
16.08.2015
Frist Angebotsabgabe:
18.08.2015
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![]() Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber:
Staatl. Baumanagement Braunschweig
Straße An der Martinikirche 7 PLZ, Ort 38100 Braunschweig Telefon (0531)1211-207/-208 Fax (0531)1211-199 E-Mail vergabe@sb-bs.niedersachsen.de Internet http://vergabe.niedersachsen.de Öffentliche Ausschreibungen
![]() Gewerbliche Bauvorhaben
![]() Gewonnene / Vergebene Aufträge
![]() Geschäftsbeziehungen
![]() Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Herstellen eines Kellerausganges mit Stahlbeton-, Mauer-, Kanal- und Tiefbauarbeiten
Erfüllungsort:
Polizeikommissariat in 38350 Helmstedt, Am Ludgerihof 2
Lose:
nein
Planungsleistungen:
nein
Nebenangebote:
zugelassen
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Dokumententyp:
Ausschreibung
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Vergabenummer:
Vergabenummer 15A10314
Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen stehen bis zum 16.08.2015 zum kostenlosen Download ausschließlich auf der Vergabeplattform http://vergabe.niedersachsen.de zur Verfügung. Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Ein Papierversand wird nicht durchgeführt. Termine & Fristen
Unterlagen:
16.08.2015
Angebotsfrist:
Anschrift, an die die Angebote zur richten sind Anschrift siehe unter Auftraggeber
Angebotseröffnung am 18.08.2015 um 11:45 Uhr Ort Anschrift siehe unter Auftraggeber Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten. Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführung: am 28.09.2015
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: am 27.11.2015 Bindefrist:
18.09.2015
Bedingungen & Nachweise
Sprache:
Deutsch
Geforderte Nachweise:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich: auf der oben unter genannten Vergabeplattform. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Besondere Bedingungen:
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter. Sonstiges
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
OFD Niedersachsen - Abt. Bau u. Liegens. Referat BLG 11, Waterloostraße 4, 30169 Hannover Information über anzuwendende Tarifverträge Baugewerbe Bei der Ausführung dieses Auftrages, dürfen die mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend der neunten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Neunte Baugewerbearbeitsbedingungenverordnung - 9. BauArbbV) vom 16. Oktober 2013 nicht unter den in den Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) festgelegten Mindestlöhnen des Baugewerbes entlohnt werden.
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