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Ausschreibung - Interessenbekundungsverfahren Breitbandversorgung in Gifhorn (ID:12071524)DTAD-ID:
12071524
Region:
38518 Gifhorn
Auftragsart:
![]() ![]() Dokumententyp:
![]() Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber:
Kategorien:
Telekommunikationsdienste, Marketing- und Werbedienstleistungen
Vergabeordnung:
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Kurzbeschreibung:
Interessenbekundungsverfahren Breitbandversorgung
Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
06.07.2016
Frist Angebotsabgabe:
17.08.2016
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![]() Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber:
Landkreis Gifhorn
Adresse: Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn Telefon: 05371/82-479 Email: Elisa.Stiebitz@gifhorn.de Öffentliche Ausschreibungen
![]() Gewerbliche Bauvorhaben
![]() Gewonnene / Vergebene Aufträge
![]() Geschäftsbeziehungen
![]() Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Der Landkreis Gifhorn bittet um die Einreichung von
Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit IMGA-Anschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung; nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Unterlagen auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Der Landkreis Gifhorn behält sich die Gewährung einer Zuwendung vor. Ergänzende Unterlagen zur Lage der unterversorgten Gebiete sind als Anlagen (1A-D, 2A-E und 3A-D) beigefügt. Nach aktuellem Kenntnisstand aufgrund des durchgeführten Markterkun- dungsverfahrens gem. Nummer: 4.2 der RL Breitbandförderung - ländllicher Raum liegen die Bandbreiten im Zielgebiet unterhalb von 30 MBit/s und eine Erschließung durch den Markt ist in den kommenden 3 Jahren nicht zu erwarten. 2.2. Kurze Beschreibung des Vorhabens Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten möglichst von 50 MBit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 MBit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Dabei sollen die NGA-Anschlüsse sowohl den privaten als auch gewerblichen Endkunden die geforderten Bandbreiten bieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht. Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung detailliert darzustellen sowie Angaben zu den technisch mindestens erreichbaren Bandbreiten beim Endkunden und gem. der RL Breitbandförderung - ländlicher Raum Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen u. a. umfassende Angaben zu den förderfähigen Investitionskosten und den erwarteten laufenden Einnahmen sowie eine detaillierte Aufstellung der Betriebskosten für einen Zeitraum von 7 Jahren (siehe Vordruck unter www.breitband.niedersachsen.de). Es ist die Backbone-Anbindung (per Funk oder Glasfaser) sowie die Anbindung der Gebäude per Funk, per Kupfer (TAL) oder per Glasfaser anzugeben Die Vorgaben der GIS- Nebenbestimmungen des Bundes nach Ziffern 1.1 - 1.2.3 sind zu beachten. Außerdem sind die technisch mindestens erreichbaren (nicht "bis zu") Übertragungsraten bei den Endkundenanschlüssen für folgende Staffelung anzugeben: >= 30 Mbit/s % >= 50 Mbit/s % >= 100 Mbit/s % >= 200 Mbit/s % Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag aus der Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs (für einen Zeitraum von sieben Jahren), so stellt der Landkreis Gifhorn eine finanzielle Förderung zur Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Nummer: 2.3.2 i.V.m. Nummer 5.5 der RL Breitbandförderung - ländlicher Raum in Aussicht. Die Höhe der Beihilfe zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke ist maximal auf die Investitionskosten begrenzt. Die gewährten Beihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines Unternehmens steht. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für mind. 7 Jahre zu gewähren. Der Landkreis Gifhorn behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Die Unterlagen sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form (auf einem Datenträger) vorzulegen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. Lose:
nein
Planungsleistungen:
nein
Nebenangebote:
nicht zugelassen
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Dokumententyp:
Ausschreibung
Vergabeordnung:
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Termine & Fristen
Angebotsfrist:
17.08.2016,12:00
Bedingungen & Nachweise
Sprache:
Deutsch
Besondere Bedingungen:
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren muss unter Beachtung der besonderen Anforderungen der RL Breitbandförderung - ländlicher Raum in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt werden. Danach ist der auszuwählende Bewerber gemäß Nummer.: 4.3 der RL Breitbandförderung - ländlicher Raum unter anderem dazu verpflichtet, im geförderten Netz für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene zu gewährleisten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. In Fällen, in denen die Gewährleistung eines physisch entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung nicht realisierbar ist, muss stattdessen ein gleichwertiges virtuelles Zugangsprodukt bereitgestellt werden. Dieses virtuelle Zugangsprodukt ist durch die EU-Kommission vorab genehmigen zu lassen. Die Genehmigung muss spätestens zur Inbetriebnahme des zu errichtenden Netzes vorliegen. Zur Bewertung der eingereichten Unterlagen werden folgende Kriterien mit ihrer prozentualen Gewichtung herangezogen:. 1. Höhe der benötigten Investitionsbeihilfe: 25 %. 2. Anzahl der mit 50 MBit/s zu versorgenden Endkundenanschlüsse im Zielgebiet: 15%. 3. Mitnutzung bestehender Infrastrukturen: 5 %. 4. Nachhaltigkeit der technischen Lösung i. S. zukünftiger Bandbreitenentwicklung: 10% a. Funk b. KVZ-Überbau c. KVZ-Überbau und Migrationskonzept. 5. Höhe der Endkundenpreise: 10%. 6. Investitionskosten: 5 %. 7. Losbildung: mit max. 30%, Bekundung für 1 Cluster: 10 %, Bekundung für 2 Cluster: 20 %, Bekundung für 3 Cluster: 30 % Abschließend wird nochmals auf die Rechtsgrundlagen - der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (Richtlinie Breitbandversorgung - ländl. Raum) in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER-VO) und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014 (2014/C 198/30) -verwiesen. Sonstiges
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die
Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u. a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen Lösung unter Beachtung des Materialkonzeptes, der Dimensionierungsvorschrift sowie der Ziffern 1.1 - 1.2.3 der GIS-Nebenbestimmungen des Bundes. Karten des Zielgebiets sind diesem Verfahren beigefügt. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden NGA-Breitbandinfrastruktur mit einer Bandbreite von mind. 30 Mbit/s für 95 % im Download und mind. 50 Mbit/s für 85 % der Endkunden und einer deutlichen Verbesserung des Uploads beim Endkunden. In den ausgewiesenen Gewerbegebieten sind Download- und Uploadraten von 50 Mbit/s sicherzustellen. Zielgebiet dieser Maßnahme sind die weißen NGA-Flecken im Kreisgebiet des Landkreises Gifhorn, die den "Details zum Interessenbekundungsverfahren" zu entnehmen sind. Der Landkreis Gifhorn ist bereit, sofern kein Anbieter in der Lage ist, den Ausbau kostendeckend durchzuführen, eine Beihilfe zum Aufbau der zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung - ländlicher Raum) und der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER- VO) und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014 (2014/C 198/30) zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke zu leisten. Die in der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung [Staatlichen Beihilfe Nr. SA.38348 (2014/N) - Deutschland Aufbau einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung in Deutschland (Genehmigung der Europäischen Kommission C (2015)4116 vom 15.06.2015), (NGA- RR Bund)] enthaltenen Vorgaben sind für die Förderung von Projekten nach Nummer 2.3 der RL Breitbandförderung - ländlicher Raum verbindlich.
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