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Ausschreibung - Lieferung und Montage einer Blitzschutzanlage in Bad Iburg (ID:10810558)DTAD-ID:
10810558
Region:
49186 Bad Iburg
Auftragsart:
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![]() Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Vergabestelle:
Kategorien:
Blitzableiter, Blitzschutzarbeiten
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Kurzbeschreibung:
Lieferung und Montage einer Blitzschutzanlage, ca. 280m Fangleitung, ca. 30 Fangspitzen
Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
03.06.2015
Frist Vergabeunterlagen:
30.06.2015
Frist Angebotsabgabe:
30.06.2015
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![]() Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber:
Staatl. Baumanagement Osnabrück-Emsland
Straße Schloss PLZ, Ort 49186 Bad Iburg Telefon 05403/7302-500 Fax 05403/7302-999 E-Mail vergabe@sb-oe.niedersachsen.de Öffentliche Ausschreibungen
![]() Gewerbliche Bauvorhaben
![]() Gewonnene / Vergebene Aufträge
![]() Geschäftsbeziehungen
![]() Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Lieferung und Montage einer Blitzschutzanlage, ca. 280m Fangleitung, ca. 30 Fangspitzen
Erfüllungsort:
Universität Osnabrück - Westerberg
Lose:
nein
Planungsleistungen:
nein
Nebenangebote:
zugelassen
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Dokumententyp:
Ausschreibung
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Vergabenummer:
Vergabenummer 15A60179
Vergabeunterlagen:
Anforderung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen stehen bis zum 30.06.2015 zum kostenlosen Download ausschließlich auf der Vergabeplattform http://vergabe.niedersachsen.de zur Verfügung. Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Ein Papierversand wird nicht durchgeführt. Termine & Fristen
Unterlagen:
30.06.2015
Angebotsfrist:
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Anschrift, an die die Angebote zur richten sind Anschrift siehe unter Auftraggeber Angebotseröffnung am 30.06.2015 um 10:00 Uhr Ort Anschrift siehe unter Auftraggeber Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten. Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführung: am 09.05.2016
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: am 13.05.2016 Bindefrist:
31.07.2015
Bedingungen & Nachweise
Sprache:
Deutsch
Zahlung:
siehe Vergabeunterlagen
Geforderte Nachweise:
Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich: auf der oben unter k) genannten Vergabeplattform. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Besondere Bedingungen:
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter. Sonstiges
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) OFD Niedersachsen - Abt. Bau u. Liegens. Referat BLG 11, Waterloostraße 4, 30169 Hannover Information über anzuwendende Tarifverträge Elektrohandwerk Bei der Ausführung dieses Auftrages, dürfen die mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend der Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlich Erklärung eines Tarifvertrages für die Elektrohandwerke vom 16. Dezember 2013 nicht unter den im Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken festgelegten Mindestlöhnen des Elektrohandwerks entlohnt werden.
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