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Ausschreibung - Lieferung von Tabellierpapier in Schleuse Ems (ID:7701611)Auftragsdaten
Titel:
Lieferung von Tabellierpapier
DTAD-ID:
7701611
Region:
56130 Schleuse Ems
Auftragsart:
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![]() Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
07.11.2012
Frist Angebotsabgabe:
26.11.2012
Zusätzliche Informationen
Vollständige Bekanntmachung
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![]() VOL 3a - Vergabebekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Generierungsdatum: 05.11.2012 12:17:55 Uhr Stand 06/2010 Bekanntmachung 1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A 2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle Bezeichnung Landesbetrieb Daten und Information Postanschrift Römerstraße 41 56130 Bad Ems Telefon-Nummer: 02603/605-0 Telefax-Nummer: 02603/605-429 E-Mail-Adresse: ausschreibungen@ldi.rlp.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle Wie Ziffer 2 Bezeichnung Postanschrift Telefon-Nummer: Telefax-Nummer: E-Mail-Adresse: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Wie Ziffer 2 Bezeichnung Postanschrift Telefon-Nummer: Telefax-Nummer: E-Mail-Adresse: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz 5. Form der Angebote Postalischer Versand Die Abgabe elektronischer Angebote unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen ist zugelassen. 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungerbringung Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information (LDI) führt das vorliegende Ausschreibungsverfahren durch. Die Ausschreibung hat zum Ziel, das im Pflichtenheft Teil B näher bezeichnete Tabellierpapier für das Rechenzentrum der Oberfinanzdirektion Koblenz zu beschaffen.Weitergehende Informationen zu den Leistungspflichten des zukünftigen Auftragnehmers finden sich in der Leistungsbeschreibung (Teil B: Pflichtenheft zur Ausschreibung). Hauptleistungsort: Bezeichnung Druckzentrum der Oberfinanzdirektion Koblenz Postanschrift Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17 56073 Koblenz VOL 3a - Vergabebekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Generierungsdatum: 05.11.2012 12:17:55 Uhr Stand 06/2010 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Angebote sollen eingereicht werden für: die Gesamtleistung Anzahl der Lose: kein Los vorhanden 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der erste Abruf ist für die 02. KW 2013 vorgesehen. Dauer (ab Auftragsvergabe) In Tagen: 10. Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt Wie Ziffer 2 Bezeichnung Postanschrift Telefon-Nummer: Telefax-Nummer: E-Mail-Adresse: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz Zu den unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Verdingungsunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. 11. Ablauf der Angebotsfrist 26.11.2012 12:00 12. Ablauf der Bindefrist 31.12.2012 23:59 13. Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise Die Unterlagen sind kostenpflichtig 14. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen: für Personenschäden pauschal mindestens 500.000 Euro, für Sachschäden pauschal mindestens 500.000 Euro je Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1.000.000 Euro, für Vermögensschäden in Höhe von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 500.000 Euro. Alternativ kann der Bieter eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorlegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung abgeschlossen wird. 15. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. 16. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters VOL 3a - Vergabebekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Generierungsdatum: 05.11.2012 12:17:55 Uhr Stand 06/2010 Bedingung für die Auftragsvergabe Bietergemeinschaften sind zugelassen. Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben (Teil A: Anlage 04 Bietergemeinschaft). Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber--/Bietergemeinschaft ist anzugeben. Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter geleistet werden. Dies gilt insbesondere für die Unterzeichnung des Angebotes. Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt. Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt jedenfalls zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer Der Bieter hat mit seinem Angebot die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben (den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A: Anlage 02 bei ) und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu versichern. Der Bieter versichert, dass 1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung / Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das GWB, z.B. Preisabsprachen), 2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat, 3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat, 4. keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist: a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 5 Standardformular 2 - DE c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden, d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden, e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs.2 Nr.10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und dieGleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden 5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind. 6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. 7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. 8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem VOL 3a - Vergabebekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Generierungsdatum: 05.11.2012 12:17:55 Uhr Stand 06/2010 Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt. 9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind. 10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden. 11. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz sowie ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke abzugeben. 12. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen. Mit seiner Unterschrift versichert der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 12 zunächst nicht vorgelegt werden müssen. Die Vergabestelle kann in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeitsprüfung jedoch jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes führen. Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird die Bewerbung/ der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks Teil A: Anlage 01_Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Der Bieterhat einen Nachweis zuerbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, Kopie genügt). Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil A: Anlage 02_Unternehmensdarstellung und Teil A: Anlage 2a_Unternehmesdarstellung Qualitäts-, Umwelt und soziale Aspekte seinem Angebot beizufügen. Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben: Als Unternehmen am Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld , durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen. Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nach-unternehmer).Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen. Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Verfügbarkeitserklärungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen. VOL 3a - Vergabebekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Generierungsdatum: 05.11.2012 12:17:55 Uhr Stand 06/2010 Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem LDI vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Die Vergabestelle weist zur Wahrung des Wettbewerbs ausdrücklich darauf hin, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen auch von geeigneten Nachunternehmern erbracht werden können. Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt. Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen nach Maßgabe der Teil A: Anlage 03 der Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Feststellung der Eignung des Unternehmens wird der Bieter aufgefordert, 3 Referenzen in Bezug auf das Unternehmen zu benennen, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben. Dabei hat der Bieter nach einer Kurzbeschreibung der Tätigkeit (stichpunktartig den Auftragsinhalt sowie den Grad seiner Beteiligung darstellen, Zahl der Personentage, Dauer, Auftragsvolumen/ eine/n Ansprechpartner/in des Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer anzugeben, so dass die Vergabestelle die Referenzen ohne weiteres prüfen kann. Bei unvollständigen Angaben kann die Vergabestelle von der Bewertung der Referenz absehen.Die Angaben sind in diese Anlage einzutragen und dem Angebot unterzeichnet beizufügen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben. Sonstiger Nachweis Der/die Bieter/in hat euine Darstellung der angebotenen Leistungen bzw. Produktbeschreibung einschließlich schriftlicher Zusicherung der Erfüllung sämtlicher, in Teil B: Pflichtenheft geforderter Ausschlusskriterien zwingend einzureichen. Ferner hat er seinem Angebot die unterzeichnete Teil A: Anlage_05 Tariftreueerklärung bezufügen. 17. Angabe der Zuschlagskriterien Wertungsmethode Niedrigster Preis 18. Sonstiges Die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist eine Prognoseentscheidung, die regelmäßig aufgrund des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bewerbers erfolgt. Dabei kann die Vergabestelle im Rahmen des, durch die Gerichte nur eingeschränkt überprüfbaren, Beurteilungsermessens selbstverständlich auch frühere Erfahrungen mit dem Bieter berücksichtigen. Die Anlagen Teil A: 06_Verpflichtungserklärung, Teil A: 07_Vertragsentwurf und Teil A: 08_Vertrauensanwalt dienen lediglich der Information und sind dem Angebot nicht gesondert beizufügen. Die Verpflichtungserklärung wird nach Zuschlagserteilung von den Mitarbeitern des Auftragnehmers abgegeben. Die Angaben in Teil A: Anlage_02a fließen nicht in die Bewertung der Bietereignung ein. Der Auftraggeber kündigt jedoch an, zukünftig auch solche Kriterien als Bewertungskriterien für die Bietereignung oder die Auftragsausführung zu verwenden. 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