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Ausschreibung - Maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit wassergef. Stoffen in Lingen (ID:11572462)DTAD-ID:
11572462
Region:
49809 Lingen
Auftragsart:
![]() ![]() Dokumententyp:
![]() Vertragsart:
Zeitvertrag
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber:
Kategorien:
Reinigung, Sanierung des städtischen Raumes, Müllentsorgung
Vergabeordnung:
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Kurzbeschreibung:
Maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit wassergef. Stoffen
Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
05.02.2016
Frist Vergabeunterlagen:
22.02.2016
Frist Angebotsabgabe:
23.02.2016
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![]() Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber:
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lingen Lucaskamp 9 49809 Lingen Telefon: 0591 / 8007 – 0 Fax: 0591 / 8007 – 145 E-Mail: poststelle-lin@nlstbv.niedersachsen.de Öffentliche Ausschreibungen
![]() Gewerbliche Bauvorhaben
![]() Gewonnene / Vergebene Aufträge
![]() Geschäftsbeziehungen
![]() Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit wassergef. Stoffen 2016 - 18
Maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen einschließlich Verkehrssicherung, Schutzmaßnahmen für Böden und Gewässer, Entsorgung aller aufgenommenen Stoffe. Erfüllungsort:
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des Geschäftsbereiches Lingen der
NLStBV in den Straßenmeistereien Friesoythe, Löningen, Meppen, Nordhorn, Papenburg. Lose:
nein
Planungsleistungen:
nein
Nebenangebote:
nicht zugelassen
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Dokumententyp:
Ausschreibung
Vergabeordnung:
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Vergabeunterlagen:
Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
siehe a) Die Vergabeunterlagen stehen ab dem 08.02.2016 bis zum 22.02.2016 kostenlos zum Download auf der Internetseite http://vergabe.niedersachsen.de bereit. Suchbegriffe: GBLingen; P943710; Maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen 2016 - 18 Bitte beachten: Angebote sind weiterhin als Papierfassung abzugeben! Elektronisch übermittelte Angebote werden nicht zur Wertung zugelassen. Termine & Fristen
Unterlagen:
22.02.2016
Angebotsfrist:
Form in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind:
Postweg oder direkte Einreichung Angebotsfrist: 23.02.2016 um 10:00 Uhr im Zimmer 123 Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführung: am 01.04.2016
Vollendung der Leistung: am 31.03.2018 Bindefrist:
24.03.2016
Bedingungen & Nachweise
Sprache:
Deutsch
Zahlung:
Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOL/B und ZVB(VOL)-StB
Geforderte Nachweise:
die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die
Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangt: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: Ausgefüllter Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei). Auf gesondertes Verlangen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) auf Verlangen Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A zu machen; Nachweise sind: Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftragnehmerleistungen um die Namen der Unterauftragnehmer; Urkalkulation des Bieters und ggfs. Kalkulation der Unterauftragnehmer; Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen; Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Arbeitnehmer(innen) versichert sind; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Qualifikation des für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen eingesetzten Personals gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“; Für Beförderung (Transport gef. Abfalls): Erlaubnis gemäß AbfAEV in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 1 KrWG oder das gültige Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 3 KrWG für die zu befördernden Abfallarten; Für Entsorgung (Beseitigung gef. Abfalls) in einer Anlage: Kopie einer gültigen Genehmigung, aus der hervorgeht, dass die Anlage die betreffenden Abfälle entsorgen darf oder bei Entsorgungsfachbetrieben: gültiges Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Zertifizierung sich auf die Behandlung der betreffenden Abfälle am vorgesehenen Standort erstreckt; Wirksamkeitsnachweis auf Grundlage des Merkblattes DWA-M 715 der Reinigungsgeräte mit Namen und Typenbezeichnung; Angaben zur Erreichbarkeit jeder Arbeitsstelle im Bezirk innerhalb 1 Stunde; Nachweis Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung > 5 Mio. € im Einzelfall; Referenzbestätigungen öffentlicher Auftraggeber für vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre; Besondere Bedingungen:
Nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue
und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Dienstleistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, ein Mindestentgelt i.S.d.AEntG für den Bereich: Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (siehe www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/inhalt.html) oder, sollte kein einschlägiger Mindestlohn bestehen oder dieser für die Beschäftigten ungünstiger sein, ein Mindestentgelt von 8,50 € brutto pro Stunde zu zahlen. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Unterauftragnehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren. Sonstiges
Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt
und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
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