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Ausschreibung - Personenbeförderung in Augsburg (ID:10404960)DTAD-ID:
10404960
Region:
86150 Augsburg
Auftragsart:
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![]() Vertragsart:
Zeitvertrag
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber:
Kategorien:
Personen-, Schülerbeförderung
CPV-Codes:
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Vergabeordnung:
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Kurzbeschreibung:
Personenbeförderung mit
Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der AVV-Regionalbuslinien 403, 500,
501, 502, N 592 als Linienbündel „Holzwinkel“ und Gesamtleistung im Sinne
des § 8a Abs. 2 S.4 PBefG.
Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
04.02.2015
Frist Angebotsabgabe:
07.05.2015
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Diese Ausschreibung ist bereits abgelaufen. Wir haben für Sie nach Alternativen gesucht:
![]() Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber:
Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Prinzregentenstraße 2 Zu Händen von: Charlotte Steinbacher 86150 Augsburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 82134377117 E-Mail: vergabeverfahren@avv-augsburg.de Fax: +49 82134377107 Öffentliche Ausschreibungen
![]() Gewerbliche Bauvorhaben
![]() Gewonnene / Vergebene Aufträge
![]() Geschäftsbeziehungen
![]() Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag ab 1.1.2016: Personenbeförderung mit
Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der AVV-Regionalbuslinien 403, 500, 501, 502, N 592 als Linienbündel „Holzwinkel“ und Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 S.4 PBefG. Erfüllungsort:
Stadt
Augsburg, Landkreis Augsburg, Landkreis Dillingen an der Donau. NUTS-Code DE271,DE276,DE277 Lose:
nein
Planungsleistungen:
nein
Nebenangebote:
nicht zugelassen
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Dokumententyp:
Ausschreibung
Vergabeordnung:
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Org. Dok.-Nr:
38948-2015
EU-Ted-Nr.:
2015/S 024-038948
Termine & Fristen
Angebotsfrist:
7.5.2015
Ausführungsfrist:
Beginn: 1.1.2016
Laufzeit in Monaten: 16 (ab Auftragsvergabe) Bedingungen & Nachweise
Sprache:
Deutsch
Geforderte Nachweise:
Teilnahmebedingungen
III.2.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Etwaig geforderte Mindestbedingung(en): III.2.2) Technische Anforderungen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja. Verweis auf die einschlägige Rechts-/Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Etwaig geforderte Mindestbedingung(en): III.3) Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge Beschreibung: Information und Fahrkarten: Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit: Zugausfälle: Prämien und Sanktionen: Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen: Befragung zur Kundenzufriedenheit: Beschwerdebearbeitung: Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität: Sonstige: Die ausreichende Verkehrsbedienung i. S. d. § 8 Abs. 3 PBefG wird durch die Liniensteckbriefe definiert: siehe www.avv-augsburg.de/ausschreibungen Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen und den Qualitätsstandards und Umweltstandards des Linienbündel „Holzwinkel“ entsprechen. Siehe: www.avv-augsburg.de/ausschreibungen Besondere Bedingungen:
Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistungen vor Linienverkehren im Sinne der §§ 42, 43 PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. III.1.6) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Die Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Sonstiges
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen. Verordnung 2007/1370 Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30.1.2015 Hinweise: Aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens und eines Beschlusses der Vergabekammer Südbayern muss dieser Verkehr bereits zum 1.1.2016 europaweit ausgeschrieben werden. Die Jahresfrist gemäß Art. 7 Abs. 2 der EU-Verordnung (EG) Nr.1370/2007 kann daher nicht eingehalten werden. Wir bitten zu beachten, dass die in Ziffer IV.3.3) gemachte Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge nur der Formularvorgabe geschuldet ist. Die Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote muss nicht bereits im Rahmen der Vorabbekanntmachung erfolgen. Das in Ziffer IV.3.3) genannte Datum ist daher bedeutungslos. Der gültige Schlusstermin für den Eingang von Angeboten wird mit Einleitung des Vergabeverfahrens (Vergabebekanntmachung) im Jahr 2015 bekanntgegeben. Gemäß § 12 Abs. 6 S.1, § 8a Abs. 2 S.2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen. II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Mindestanteil: 0(%) Höchstanteil: 30(%) des Auftragswerts. Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteiltwerden und darf einen Anteil von 30 % der Leistung nicht überschreiten.
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