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Ausschreibung - Schadenskartierung Fassaden in Hannover (ID:10546472)DTAD-ID:
10546472
Region:
30161 Hannover
Auftragsart:
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![]() Verfahrensart:
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Vergabestelle:
Kategorien:
Fassadenbau, Fassadenreinigungsarbeiten, Tests, Inspektionen, Analysen, Kontroll-, Überwachungsleistungen, Diverse Reparatur-, Wartungsdienste
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Kurzbeschreibung:
Denkmalgeschütztes
Hochhaus Schadenskartierung
und Instandsetzung von ca. 2.000 m²
Fassade bestehend aus Spaltklinkerplatten,
Sichtbeton und Natursteinen an denkmalgeschützem
Gebäude, Arbeitshöhe...
Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
18.03.2015
Frist Vergabeunterlagen:
01.04.2015
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![]() Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber:
Staatl. Baumanagement Hannover, Celler
Straße 7, 30161 Hannover, Tel: 0511 / 106-5278 Fax 0511/106-5498, E-Mail: vergabe@sb-han.niedersachsen.de. Internet: Bitte registrieren Sie sich im Fall einer Bewerbung unter: http://vergabe.niedersachsen.de. Öffentliche Ausschreibungen
![]() Gewerbliche Bauvorhaben
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![]() Geschäftsbeziehungen
![]() Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Schadenskartierung Fassaden; Denkmalgeschütztes
Hochhaus Schadenskartierung und Instandsetzung von ca. 2.000 m² Fassade bestehend aus Spaltklinkerplatten, Sichtbeton und Natursteinen an denkmalgeschützem Gebäude, Arbeitshöhe bis zu 65 m. Erfüllungsort:
Königsworther Platz 1, 30167 Hannover, L.
Lose:
nein
Planungsleistungen:
nein
Nebenangebote:
nicht zugelassen
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart:
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Dokumententyp:
Ausschreibung
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Vergabenummer:
Vergabenummer:15T40070 A3.
Vergabeunterlagen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den
Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen mit den gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind die geforderten Angaben zum Personaleinsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich: steht auf der genannten Vergabeplattform zur Verfügung. Termine & Fristen
Unterlagen:
Am 01.04.2015; Anschrift,
an die die Anträge zur richten sind Anschrift siehe Auftraggeber. Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens am 18.05.2015. Angebotsfrist:
Ein elektronisches
Vergabeverfahren wird nicht durchgeführt. Ausführungsfrist:
30. KW 2015; Fertigstellung der Leistungen: 50. KW 2015.
Bindefrist:
04.07.2015
Bedingungen & Nachweise
Sprache:
Deutsch
Besondere Bedingungen:
Gesamtschuldnerisch haftend
mit bevollmächtigten Vertreter. Sonstiges
Nachprüfungsstelle
(§ 21 VOB/A). Information über anzuwendende Tarifverträge: Bei der Ausführung dieses Auftrages, dürfen die mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend der neunten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Neunte Baugewerbearbeitsbedingungenverordnung - 9. Bau- ArbbV) vom 16. Oktober 2013 nicht unter den in den Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) festgelegten Mindestlöhnen des Baugewerbes entlohnt werden.
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