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Ausschreibung - Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) in Schleuse Ems (ID:7954280)Auftragsdaten
Titel:
Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen)
DTAD-ID:
7954280
Region:
56130 Schleuse Ems
Auftragsart:
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![]() Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
11.02.2013
Frist Angebotsabgabe:
25.02.2013
Zusätzliche Informationen
Kurzbeschreibung:
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmen). Es sollen
Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers NCP einschließlich der
dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen beschafft werden. Gegenstand der
Ausschreibung ist der Erwerb der Nutzungsrechte an der Software.
Kategorien:
Software, Unternehmens-, Managementberatung
Vergabeordnung:
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Vollständige Bekanntmachung
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![]() 1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A 2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle Bezeichnung Landesbetrieb Daten und Information Postanschrift Römerstraße 41 56130 Bad Ems Telefon-Nummer: 02603/605-0 Telefax-Nummer: 02603/605-429 E-Mail-Adresse: ausschreibungen@ldi.rlp.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle Wie Ziffer 2 4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Wie Ziffer 2 5. Form der Angebote Postalischer Versand 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungerbringung Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmen). Es sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers NCP einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen beschafft werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Hauptleistungsort: Bezeichnung Landesbetrieb Daten und Informationen Postanschrift Valenciaplatz 6 55118 Mainz 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Angebote sollen eingereicht werden für: die Gesamtleistung Anzahl der Lose: kein Los vorhanden 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von maximal 3 Jahren. Das Vertragsverhältnis endet jedoch durch Erreichen der Obergrenze von netto 200.000,- Euro ggf. auch vor Ablauf der vorgenannten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dauer (ab Auftragsvergabe) In Tagen: 10. Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz Zu den unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Verdingungsunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. 11. Ablauf der Angebotsfrist 25.02.2013 12:00 12. Ablauf der Bindefrist 31.03.2013 23:59 14. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen: für Personenschäden pauschal mindestens 500.000 Euro, für Sachschäden pauschal mindestens 500.000 Euro je Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1.000.000 Euro, für Vermögensschäden in Höhe von 10 v.H. der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 500.000 Euro. Alternativ kann der Bieter eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorlegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung abgeschlossen wird. 15. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen 16. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters Bedingung für die Auftragsvergabe Bietergemeinschaften sind zugelassen. Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben [Anlage 06 Bietergemeinschaft]. Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist anzugeben. Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter geleistet werden. Dies gilt insbesondere für die Unterzeichnung des Angebotes. Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt. Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt jedenfalls zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer Der Bieter hat mit seinem Angebot di nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben [den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Anlage 01 bei] und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu versichern. Der Bieter versichert, dass 1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung / Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das GWB, z.B. Preisabsprachen), 2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat, 3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat, 4. keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist: a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden, d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden, e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs.2 Nr.10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und dieGleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden 5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind. 6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. 7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. 8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt. 9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind. 10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden. 11. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz sowie ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke abzugeben. 12. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen. Mit seiner Unterschrift versichert der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 12 zunächst nicht vorgelegt werden müssen. Die Vergabestelle kann in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeitsprüfung jedoch jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes führen. Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird die Bewerbung/ der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks Anlage 01_Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Der Bieterhat einen Nachweis zuerbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, Kopie genügt). Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil Anlage 02_Unternehmensdarstellung seinem Angebot beizufügen. Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben: Als Unternehmen am Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschlan (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld , durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen. Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer).Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen. Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers(Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses, der Verfügbarkeitserklärungen oder der Eignungsnachweise kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen. Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem LDI vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Die Vergabestelle weist zur Wahrung des Wettbewerbs ausdrücklich darauf hin, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen auch von geeigneten Nachunternehmern erbracht werden können. Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt. Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen nach Maßgabe der Anlage 03 der Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Feststellung der Eignung des Unternehmens wird der Bieter aufgefordert, 3 Referenzen in Bezug auf das Unternehmen zu benennen, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben. Dabei hat der Bieter nach einer Kurzbeschreibung der Tätigkeit (stichpunktartig den Auftragsinhalt sowie den Grad seiner Beteiligung darstellen, Zahl der Personentage, Dauer, Auftragsvolumen/ eine/n Ansprechpartner/in des Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer anzugeben, so dass die Vergabestelle die Referenzen ohne weiteres prüfen kann. Bei unvollständigen Angaben kann die Vergabestelle von der Bewertung der Referenz absehen.Die Angaben sind in diese Anlage einzutragen und dem Angebot unterzeichnet beizufügen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben. Sonstiger Nachweis Der/die Bieter/in hat eine Darstellung der angebotenen Leistungen bzw. Produktbeschreibung einschließlich schriftlicher Zusicherung der Erfüllung sämtlicher, in Teil B: Leistungsbeschreibunngen und rechtliche Rahmenbedingungen geforderter Ausschlusskriterien zwingend einzureichen. Ferner hat er seinem Angebot die unterzeichnete Anlage 05_Tariftreueerklärung sowie die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anlage 07_Preisblatt beizufügen. 17. Angabe der Zuschlagskriterien Wertungsmethode Wirtschaftlich günstiges Angebot - siehe Vergabeunterlagen - 18. Sonstiges Die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist eine Prognoseentscheidung, die regelmäßig aufgrund des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bewerbers erfolgt. Dabei kann die Vergabestelle im Rahmen des, durch die Gerichte nur eingeschränkt überprüfbaren, Beurteilungsermessens selbstverständlich auch frühere Erfahrungen mit dem Bieter berücksichtigen. Die Anlage 05_Vertrauensanwalt dient lediglich der Information und ist dem Angebot nicht gesondert beizufügen. Sie sind noch kein registrierter Kunde?
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