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Ausschreibung - Wärmedämmverbundsystem in Braunschweig (ID:11279146)DTAD-ID:
11279146
Region:
38100 Braunschweig
Auftragsart:
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![]() Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber:
Kategorien:
Trockenbau, Abdichtungs-, Dämmarbeiten
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Kurzbeschreibung:
Wärmedämmverbundsystem ca. 200m^2
Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
21.10.2015
Frist Vergabeunterlagen:
03.11.2015
Frist Angebotsabgabe:
05.11.2015
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![]() Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber:
StaatI. Baumanagement Braunschweig
Straße An der Martinikirche 7 PLZ, Ort 38100 Braunschweig Telefon (0531)1211-207/-208 Fax (0531)1211-199 E-Mail vergabe@sb-bs.niedersachsen.de Internet https://vergabe.niedersachsen.de Öffentliche Ausschreibungen
![]() Gewerbliche Bauvorhaben
![]() Gewonnene / Vergebene Aufträge
![]() Geschäftsbeziehungen
![]() Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Wärmedämmverbundsystem ca. 200m^2
Erfüllungsort:
Braunschweig
Lose:
nein
Planungsleistungen:
nein
Nebenangebote:
nicht zugelassen
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Dokumententyp:
Ausschreibung
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Vergabenummer:
15A10569
Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen stehen bis zum 03.11.2015 zum kostenlosen Download ausschließlich auf der Vergabeplattform http://vergabe.niedersachsen.de zur Verfügung. Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Ein Papierversand wird nicht durchgeführt. Termine & Fristen
Unterlagen:
03.11.2015
Angebotsfrist:
Anschrift, an die die Angebote zur richten sind
Anschrift siehe unter a) Angebotseröffnung am 05.11.2015 um 14:30 Uhr Ort Anschrift siehe unter a) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten. Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführung: spätestens 14 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: innerhalb von 24 Werktage nach Ausführungsbeginn Bindefrist:
06.12.2015
Bedingungen & Nachweise
Sprache:
Deutsch
Zahlung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise
auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Geforderte Nachweise:
Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: auf der oben unter k) genannten Vergabeplattform. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: 124 - Eigenerklärung zur Eignung Besondere Bedingungen:
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Sonstiges
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) OFD Niedersachsen -Abt. Bau u. Liegens. Referat BLG 11, Waterloostraße 4, 30169 Hannover Information über anzuwendende Tarifverträge Maler- und Lackiererhandwerk Bei der Ausführung dieses Auftrages, dürfen die mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend der achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. Juli 2014 nicht unter den in den Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) festgelegten Mindestlöhnen des Maler- und Lackiererhandwerks entlohnt werden.
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