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Ausschreibung - Wand- und Bodenfliesenarbeiten eines neuen Feuerwehrhauses in Bad Nenndorf (ID:11886143)Auftragsdaten
Titel:
Wand- und Bodenfliesenarbeiten eines neuen Feuerwehrhauses
DTAD-ID:
11886143
Region:
31542 Bad Nenndorf
Auftragsart:
![]() Dokumententyp:
![]() Termine und Fristen
DTAD-Veröffentlichung:
06.05.2016
Zusätzliche Informationen
Kurzbeschreibung:
Wand- und
Bodenfliesenarbeiten eines neuen Feuerwehrhauses
in Bad Nenndorf.
Kategorien:
Fliesenarbeiten, Bodenverlege-, Bodenbelagsarbeiten
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Vollständige Bekanntmachung
Informationen ausblenden
![]() a) Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Alle 13, 31542 Bad Nenndorf. b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A - Vergabenummer:2015-004-VE16. c) Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt. Kein elektronisches Vergabeverfahren. d) Ausführung von Bauleistungen. e) 31542 Bad Nenndorf, Westliche Entlastungsstraße (Nähe Bahnhof). f) Wand- und Bodenfliesenarbeiten eines neuen Feuerwehrhauses in Bad Nenndorf. g) Entfällt. h) Nein. i) Beginn: 38. KW 2016; Ende: Ende Oktober 2016. j) Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Vergabeunterlagen in Papierform, ergänzend auch in elektronischer Form, sind vom 02.05.2015 bis 13.05.2015 erhältlich bei: Brinkmann ING. Meeresblickstr. 2, 31556 Wölpinghausen, Tel.: 05037/ 9695040, Fax: 05037/ 9695044, Mail: info@ brinkmann-ing.de. l) 20,00 . Zahlungsweise: Banküberweisung zu Gunsten des Büros Brinkmann ING. Bankverbindung: IBAN DE55 2569 0009 1100 9993 00, BIC GENODEF1NIN. Verwendungszeck: Vergabeunterlagen 2015-004-VE16. Bei fehlendem Verwendungszweck auf der Überweisung ist die Zahlung nicht zuordenbar und die Unterlagen können nicht versendet werden. Die Vergabeunterlagen werden nur bei Vorliegen des Nachweises über die Zahlung versendet. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Zur Beachtung: Für Bewerber aus dem Ausland jeweils zzgl. Auslandspauschale. m) Entfällt. n) 18.05.2016 um 12:00 Uhr. o) Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf. p) Deutsch. q) 18.05.2016 um 12:00 Uhr, im Rathaus der Samtgemeinde Nenndorf, Raum 1.19 (Sitzungssaal), Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf. r) Keine. s) Abschlags- und Schlusszahlungen nach der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B). t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter. u) Der Bieter hat den Nachweis der Eignung gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A mit dem Angebot zu erbringen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag bei einer der folgenden Präqualifikationsstellen: PQ VOB; PQ VOL. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese bei einer der o.g. Präqualifikationsstellen geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen als Formblatt 124 bei. Folgende Eigenerklärungen sind vorzulegen: Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens; Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist; Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Erklärung zum NTVergG (Tariftreue und Mindestentgelterklärung Bau und Dienstleistungen); Angaben z. Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u.a. Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam m. anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Folgende Einzelnachweise sind vorzulegen: entfällt. v) 17.06.2016. w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landkreis Schaumburg; Amt für Kommunalaufsicht - Jahnstr. 33, 31655 Stadthagen. Weitere Informationen: Es gelten die Mindestentgeltregelungen nach der Neunten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Neunte Bauarbeitsbedingungenverordnung 9. Bau- ArbbV) vom 16.10.2013 Bundesanzeiger AT vom 18.10.2013 V 1. Sie sind noch kein registrierter Kunde?
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